Was kann man tun, wenn so einer spiegel abgenutzt ist, weil ich bald vor habe um zu ziehen, muss ich es selber ersetzen oder, tut es der Vermieter?

5 Antworten

Ein Spiegel ist für mich immer Miet-Eigentum.

Also wenn DU nicht damit zufrieden bist, musst DU dir einen neuen kaufen.

Außer es ist ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt, was ich mir absolut nicht vorstellen kann.

Du kannst ja mal den Vermieter fragen und schauen wie er reagiert.

Da wohl der Spiegel bei Mietanfang da war, ist bei Altersschwäche (Blindheit, Flecke)allein der Vermieter zuständig. Abnutzung und/oder Zustandsverschlechterung sind mit der Miete abgegolten. Wobei hier wohl festzustellen wäre, dass ein für Bäder ungeeigneter Spiegel vorhanden ist. Meiner ist schon 15 Jahre alt und keinerlei Beanstandungen festzustellen.

Das macht ihr untereinander aus.

Ich sehe da zwar nichts, außer er ist tatsächlich an den Seiten abgebrochen, aber das kannst dann sowohl Du übernehmen oder es wird von der Kaution bezahlt.

Das hängt davon ab wie lange Du dort gewohnt hast,also ob es die üblichen Abnutzungserscheinungen sind,dann brauchst Du nichts zahlen.

Dem einen Vermieter ist es egal, der Andere will es erstezt haben - alles schon erlebt.