Liebe GuteFrageNet Community,
kann mir jemand sagen wie das Verhältnis von Meldebescheinigung zu Aufenthaltsgenehmigung/Titel ist ?
Konkret: Brauchen nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel um eine Meldebescheinigung ausgestellt zu bekommen? Oder kann eine Meldebescheinigung auch ausgestellt werden wenn noch kein Aufenthaltstitel vorliegt?
Die Frage stellt sich mir,, da die erteilung von Aufenthaltstitteln ja gerne mal alles in allem -vom Termin vereinbaren, bis zum letzlichen Erhalt der schönen Plastikkarte- ein paar Monate dauern kann, man aber des öfteren nach einer Meldebescheinigung gefragt wird.
Vielen Dank für jede Antwort.
HeinzLMann