Was kann ich machen, wenn ich eine Pfandflasche abgeben möchte und der Händler sie nicht nimmt

8 Antworten

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Wie groß ist denn der Laden? Die Größe der Verkaufsfläche spielt eine große Rolle. Beträgt sie weniger als 200m² (und ich nehme an, bei Backwerk ist das der Fall), müssen nur die Marken zurückgenommen werden, die in diesem Laden auch verkauft werden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

  • "Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m²) können die Rücknahme weiterhin auf die Einwegverpackungen der Marken beschränken, die sie in ihrem Angebot haben."

Auf Seite 7, auf die Du Dich beziehst, steht auch:

"Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m²) können die Rücknahme weiterhin auf die Rücknahme der Marken beschränken, die sie in ihrem Angebot haben."

Ich gehe nicht davon aus, dass ein Backwerk größer als 200 m² ist. Daher hat die Filialleiterin Recht: Wenn die Filiale die Marke nicht führt, darf die Annahme der Flasche verweigert werden.


patti1970 
Beitragsersteller
 14.05.2012, 21:52

Wie ist das denn bei Coca-Cola Flaschen, angenommen der Laden verkauft nur Cola, ich möchte aber eine Fanta Flasche, welche die selbe Form/Größe etc. hat abgeben. Muss der Laden sie annehmen oder nicht? - Fanta gehört zwar auch zum Coca-Cola Konzern ist aber nicht die selbe Marke?

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Stazro  14.05.2012, 21:57
@patti1970

"Marke" ist recht eindeutig. Es geht darum, dass es Flaschen sind, bei denen der Verkäufer nicht ausschließen kann, dass er sie selbst verkauft hat.

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Cokedose  14.05.2012, 21:58
@patti1970

Nein, müssen sie nicht. Siehe auch meine Antwort.

Wollte erst statt Fanta Coke light, aber da bin ich mir jetzt auch nicht so sicher wie "Marke" dort definiert wird, da Coke light auch die Marke Coca-Cola ist, aber nicht dasselbe Produkt. Allein, daß ein Getränk vom selben Hersteller kommt reicht nicht, denn Coca-Cola bietet in Deutschland über 70 Produkte an, wäre blöd wenn sie eines dort verkaufen, aber 70 andere annehmen müssten.

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Tut mir leid das sagen zu müssen, aber leider bist du im Unrecht.

Ich habe mich auch schon im Netz erkundigt und erfahren, dass ich im Recht stehe. Seite 7 -->

Offensichtlich hast du dort folgenden entscheidenden Satz überlesen:

Allein kleine Verkaufsstellen (unter 200 m²) können die Rücknahme auf gleichartige Verpackungen der von ihnen verkauften Marken beschränken.

Das bedeutet, daß Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von unter 200m² (Kioske, Tankstellen oder auch Läden wie Backwerk) nur Flaschen oder Dosen derselben Marke zurücknehmen müssen die sie auch verkaufen. Der Grund dafür ist einfach, daß diese kleinen Geschäfte auch nur kleine Nebenräume haben und somit auch nur begrenzte Kapazitäten der Leergutlagerung.

Würden sie jetzt z.B. 0,5L Coca-Cola Einwegflaschen verkaufen, könntest du auch die 1,25L Coca-Cola Discounterflasche dort abgeben, nicht aber z.B. Fanta in der 0,5er EW, wenn sie diese nicht haben.

Wenn die PET Einweg verkaufen müssen die solche auch annehmen. Dosen nur dann, wenn sie auch Dosen verkaufen. Schwieriger ist es beim Mehrweg-Pfand (z.B. Mineralwasserflaschen aus Glas), denn da können die Marken und Flaschen ,die die nicht führen, ablehnen. Bei kleinen Ladenflächen hat man dann kein Anspruch.

Wenn ein Pfandzeichen drauf ist, dann ist der Händler zur Annahme verpflichtet! Nimmt er sie nicht an, kannst du das der Verbraucherzentrale melden.


PepsiMaster  14.05.2012, 21:55
"Wenn ein Pfandzeichen drauf ist, dann ist der Händler zur Annahme verpflichtet!"

Nicht unbedingt .. beträgt die Verkaufsfläche weniger als 200m² gibt es Ausnahmen!

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