Was kann ein Arzt unternehmen, wenn er seinen Patienten im Supermarkt sieht, obwohl er genau weiß, dass dieser in Corona-Quarantäne sein sollte?

5 Antworten

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Wäre strittig, denn dem Arzt ist aus seinem Arzt- Patientenverhältnis bekannt, dass sich dieser Patient zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Quarantäne befindet. Primär unterliegt er ersteinmal der Schweigepflicht gemäß §203 des Strafgesetzbuches (StGB), allerdings existiert für ansteckende Erkrankungen eine Meldepflicht nach §8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an das zuständige Gesundheitsamt. Da der Patient, der sich in Quarantäne befindet, damit eine größere Anzahl von anderen Menschen in Gefahr bringt, greift hier höchstwahrscheinlich auch der "rechtfertigende Notstand" gemäß §34 StGB. Nach diesem, ist eine rechtswidrige Tat, hier der Bruch der (ärztlichen) Schweigepflicht dann nicht rechtswidrig, wenn bestimmte strafrechtliche Rechtfertigungsgründe erfüllt sind.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html&ved=2ahUKEwi2hPjOjPj0AhUwhv0HHVQhC4kQFnoECAMQAQ&usg=AOvVaw3Rd4V3fZFNjOKehQAFctAZ

Mfg

Die Quarantäne wird vom Gesundheitsamt angeordnet und nicht von einem Arzt. Somit ist es absolut nicht seine Sache, wen er im Supermarkt trifft oder sieht.

Wie wird das denn nachgewiesen?

Ist jeder Supermarkt Video überwacht?

Ist eine Person mit Mundschutz überhaupt identifizierbar?

Oder darf ein Arzt eine Person gewaltsam festhalten?


PandaMii123 
Beitragsersteller
 22.12.2021, 22:00

In dem aktuellen Fall hat ein Arzt seinen mit Corona infizierten Patienten im Supermarkt gesehen und wusste dann nicht, was er machen kann. Er hat dann diesen Patienten im Supermarkt anonym ausrufen lassen, dass er erkannt wurde und den Supermarkt sofort verlassen soll.

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Er kann das durchaus dem Ordnungsamt melden, die Schweigepflicht greift hier nicht.

Das hat absolut nix mit Schweigepflicht zu tun..Klar darf er das weitergeben.