Was ist, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberscheinigung nicht ausstellen will?

7 Antworten

§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__19.html

(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person angemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
(2) Verweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.
[...]

Laut Gesetz ist er verpflichtet diese auszufüllen oder es elektronisch zu übermitteln. Sollte er es nicht machen musst du es der Behörde melden.

Woher ich das weiß:Recherche

was ist "zwingen"/.. wie ist der Zusammenhang? zahlst du nach dem Mietspiegel zu wenig oder zuviel Miete.. (?) wie ist der Umgang zu deinem Vermieter im allgemeinen? nehmen wir mal an, du wolltest ihn zwingen wollen, dann kannst du auch gleich ausziehen... denn dann wirst du sowieso nicht mehr glücklich.. soll die oder deine Behörde die gewünschte Wohnungsmietbescheinigung anfordern.. wenn sie,s nicht macht, stimmt was nicht mit deinen " Vermögensverhältnissen"..

Du nicht, aber die Behörde. Der Vermieter ist verpflichtet eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, weigert er sich kann die Behörde ein Zwangsgeld verhängen.

Nein, einfache Mitteilung an das Einwohnermeldeamt. Die unterhehmen die nötigen Schritte.