Was ist eure Meinung zu den Bürgerrechten im Mittelalter?
Eure Meinung zu den:
Die Bürgerrechte im Mittelalter kritisch bewerten
5 Antworten
Bürgerrechte des Mittelalters sind die Rechte der Bürger in den Städten (welche Rechte das waren läßt sich googeln) - das hat insofern nichts mit den heutigem Begriff der allgemeinen Bürgerrechte (Menschenrechte, Grundrechte) zu tun. Auch die inflationäre zweckentfremdung des Begriffes "Bürger" ist bedauerlich und führt schnell in die Irre.
Stadtluft macht frei
Die Rechte eines Stadtbürgers konnte aber nicht jeder erhalten - sie war also nur für eine bestimmte Gruppe von Personen erreichbar - man mußte auch dafür bezahlen - dafür war man dann aber auch keinem Lehnsherrn oder einer anderen Obrigkeit mehr verpflichtet.
Von den ursprünglichen Rechten der Stadtbürger ist heute praktisch nur noch das kommunale Wahlrecht übrig geblieben.
In den Gemeindeordnungen ist gesetzlich festgelegt, wer Bürger ist:
(1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt. (2) Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
Wahlberechtigt sind Deutsche und EU-Ausländer.
Daher ist zum Beispiel ein türkischer Staatsangehöriger kein Bürger einer Stadt sondern Einwohner.
In Frankreich bildete sich auch eine besondere "Art" des Bürgers: der Citoyen
Fazit
Kritisch betrachtet waren die Bürgerrechte in einer Stadt nicht für alle möglich.
"dafür war man dann aber auch keinem Lehnsherrn oder einer anderen Obrigkeit mehr verpflichtet."
Das stimmt so nicht. Es gab kein Konzept von Freiheit im Mittelalter, wie wir es heute verstehen. Es stand immer jemand über dir, sogar über Königen. Man erwarb lediglich immer mehr Freiheiten.
Bürgerrechte gab es ja anfangs nur in Gemeinden mit Stadtrecht; alle anderen waren im Lehensverhältnis zu ihrem Lehnsherren.
Als sich der modernere Staatsbegriff durchsetzte sorgte das Bürgerrecht für einen Staatsaufbau von unten nach oben. Es hatte Vor- und Nachteile. Die Gemeinden konnten für "ihre" Bürger etwas tun, dafür mussten sie sich auch um "ihre" Bürger kümmern.
Die Schweizer haben das Bürgerrecht meines Wissens noch und es bildet die Grundlage für die Staatsbürgerschaft.
Im Mttelalter wurde die Idee, dass Bürger verbriefte und einklagbare Rechte haben sollten, erst einmal entwickelt. Aber spätestens mit der englischen Revolution (auch, wenn die nicht mehr wirklich zum Mittelalter gezählt wird), begannen sie, sich durchzusetzen.
In einer Stadt, die sich selbst regierte, konnte man die haben. Nicht schlecht. Außerhalb von Stadtmauern waren die Leute der Willkür der Feudalherren ausgeliefert.
Sehr grausam, aber um dies genau zu beurteilen, müsste man wissen von welcher Stellung aus man dies betrachtet. Ein Graf oder Fürst hatte es mit Sicherheit sehr schön gehabt, aber auf die Kosten der Bevölkerung.