Was ist eine Weisungsbefugnis?

2 Antworten

"Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht genannt) ist in § 106 GewO festgeschrieben und erlaubt es Ihrem Chef, Ihre Arbeit im Arbeitsalltag genauer zu definieren. Der Hintergedanke dieser Weisungsbefugnis ist [...]" (Bitte dort weiterlesen; Gerd.)

GewO § 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter