Was ist eine landständische Verfassung? (Deutscher Bund)

1 Antwort

In Artikel XIII der Deutschen Bundesakte von 1815 stand: "in allen Bundesstaate wird eine landständische Verfassung stattfinden."

Eine Verfassung ist eine politische Grundordnung mit Rechtsnormen. Landstände waren politische Vertretungen der Stände gegenüber dem Landesherrn (Herrscher). Die Bezeichnung Stände (eine gesellschaftliche Untergliederung) stammt aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit. Stände waren Gruppen der Gesellschaft, in der die Zugehörigkeit weitgehend durch Herkunft festgelegt war und eine feste Ordnung den Platz und die Rechte bestimmte. Klerus (Geistliche) und Adel waren immer in den Ständeversammlungen vertreten, der Rest der Bevölkerung nicht unbedingt. Landstände konnten den Herrscher beraten und in einem mehr oder weniger großen Ausmaß mitbestimmen.

Eine landständische Verfassung ist eine Verfassung mit Landständen als Volksvertretung. Der Begriff (eine klare Definition ist in der Bundesakte nicht enthalten) ist absichtlich schwammig gewählt worden. So waren die einzelnen Staaten wenig festgelegt. Der Ausdruck konnte schönklingend als Berücksichtigung des Volkes und moderner Forderungen nach einer Verfassung gedeutet werden. Andererseits konnte unter dieser Bezeichnung auch eine alte Form mit geringen Mitwirkungsmöglichkeiten beibehalten oder eingeführt werden.

Landstände konnten alte Arten der Ständevertretung sein, ohne allgemeines Wahlrecht und mit einer Beteiligung, bei der jeder Stand sich zunächst unter sich einigte und nicht nach Mehrheit der Personen insgesamt entschieden wurde. Es konnte auch eine echte Volksvertretung im Sinn einer konstitutionellen Monarchie mit einem Parlament sein.

Dadurch kam es zu zwei Grundtypen, landständischen Verfassungen alten und neuen Typs. Die Ausgestaltung war eine Machtfrage. Österreich und Preußen führten sogar überhaupt keine Verfassung für ihren Gesamtstaat ein, sondern hatten nur Ständevertretungen für Teilgebiete.

Informationen bieten Nachschlagewerke zu einzelnen Stichworten (Stände, Verfassung, Landstände, Landtag), eine Geschichstdarstellung zu der Zeit des deutschen Bundes oder eine deutsche Verfassungsgeschichte.


evelein 
Beitragsersteller
 17.07.2009, 15:23

vielen vielen dank! ich freue mich für die ausführliche antwort. mit sowas hätte ich nicht gerechnet, zumal ich bis jetzt nie so richtig ausführliche antworten bekommen habe. vielen dank und weiter so! die erklärung hat mir sehr geholfen!

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