Was ist ein Waffeneid?

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"Der Eid war, neben dem Gottesurteil, das einzige Beweismittel im frühmittelalterlichen germanischen Prozessverfahren und deshalb, wie das Gottesurteil, eine streng rechtsförmliche Handlung. Wer seinen Eid verstärken wolle, der verfluchte für den Fall des Eidbruches seine Waffe (Waffeneid). Dazu hob er seine Waffe hoch, berührte sein Gewand, womit er seinen Besitz magisch an die Eidesformel band, oder schwor bei Bart und Haar, Brust und Zopf....alle diese zu Pfand zu geben. Der Richter übernahm die Eidesleistung erst im frühen MA. Als Treueid "in die Hand" geschworen besiegelte diese frühmittelalterlichste Rechtsform das Gefolgschaftsverhältnis. Als "Eidgenossen" bezeichnete man auch die Normannen in Osteuropa (altschwedisch voeringer), woraus das Wort Waräger entstanden ist. Eine der stärksten Bindungen war die Blutsbrüderschaft"

http://www.ewetel.net/~lothar.ammermann/gl-e.htm