Was ist ein Mandat (Politik)?

4 Antworten

Ein Mandat ist so etwas wie die Bemächtigung zur Vertretung einer bestimmten Gruppe in einem Gremium. Z.B. sind Bundetagsabgeordnete Mandatsträger. Sie haben das Mandat für ihren Wahlkreis. Oder für die Wähler ihrer Partei. und vertreten im Idealfall deren Interessen.

Es gibt natürlich auch noch Landtagsmandate oder Europa-Parlamentsmandate und diverse andere.

Wenn jemandem ein Mandat erteilt wird, dann spricht man auch von mandatieren. Und auch ein Anwalt hat das Mandat für seinen Klienten oder Mandanten.

-- Das Wort Mandat hat seinen Ursprung im Lateinischen und lautet dort mandatum, was übersetzt Auftrag heißt. In der politischen Sprache ist ein Mandat der Auftrag, für jemanden anderen für eine bestimmte Zeit zu handeln und diesen Jemand, meist eine Personengruppe, zu vertreten.   -- Beim Mandat unterscheidet man zwischen dem freien Mandat und dem imperativen Mandat. Ein freies Mandat ist dann gegeben, wenn eine Politikerin oder ein Politiker in das Parlament gewählt wurde und dort seine Meinung äußert, Bestimmungen vorschlägt oder andere politische Arbeiten verrichtet. Mit frei ist damit gemeint, dass diese politisch agierenden Mandatare nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sind, sie sind aber sonst nicht weisungsgebunden.   -- Anders sieht dies bei imperativen Mandataren aus, die auf Länderebene im Sinne der Landesregierungen agieren. Zwar sind auch sie im Rahmen von Wahlen bestimmt worden, die Menschen zu vertreten, aber sie sind gebunden an den Willen der Landesregierung, die vertreten wird, beispielsweise im Bundesrat.   -- Generell wird das Mandat durch die Wahlen an die politisch tätigen Menschen vergeben, womit der Auftrag erteilt wird, die Menschen entsprechend zu vertreten. Ist man mit der Arbeit nicht einverstanden, kann man bei der nächsten Wahl andere Parteien und damit indirekt Personen wählen, von denen man sich besser vertreten fühlt.   http://www.wissenswertes.at/index.php?id=politik-mandat  

Eigentlich heisst es "Auftrag".

Gemeint sind damit Ämter, die durch Wahl vergeben werden.

Im Gegensatz etwa zu Positionen, die man durch Ernennung erlangt.

Abgeordnete haben darum ein Mandat. Minister haben keines (sie werden ja vom Regierungschef ernannt).