Was ist ein "Kindschaftsverhältnis"?
Danke für eure Antworten!
4 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Kindschaftsverhältnis beschreibt eine (mehr oder weniger) verwandtschaftliche Beziehung zu einem Kind, z.B. leibliches Kind ("selbstgemacht"), Stiefkind (angeheiratet), Adoptivkind (selbst adoptiert).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kindschaftsverhältnis aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche
Das Kindschaftsverhältnis ist ein Begriff, aus den Kindschaftssachen, Bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten, die
- Feststellung des Bestehens - oder Nichtbestehens einer Eltern-Kind-Beziehung
- Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes
- Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft
- Feststellung des Bestehens- oder Nichtbestehens der Elterlichen Sorge der einen Partei für die andere § 640 ZPO. Für Kindschaftssachen ist das AG zuständig, diese sind keine Familiensachen.
zum Gegenstand haben.
Google machts möglich
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Tschinow/1444744687_nmmslarge.jpg?v=1444744687000)
Kennt keiner mehr Google?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Könnte mir das jemand ausführlich erklären und nicht solche Link's geben. Danke!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gibt ja auch Vaterschaft, Vater zum Kind. also das gleiche nur eben für Kinder zu ihren Eltern.