Was ist ein Kind (Bußgeldkatalog)?
Man muss ein Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt, wenn man ein Kind ohne Helm auf dem Motorrad mitnimmt (BKatV Anhang 1 Abschnitt 1 Nr. 99). Allerdings finde ich keine Definition von "Kind", also bis zu welchem Alter man als Kind gilt.
Mich hatte jemand gefragt, der seinen Kollegen mitgenommen hat (beide 17) und ich konnte ihm auch nicht helfen.
Ist das eine Gesetzeslücke oder finde ich das nur nicht?
5 Antworten
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Als Kind gelten in Deutschland im allgemeinen Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, während Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, als Jugendliche gelten.
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Das JuSchG definiert Kind, Jugendlicher etc. im Sinne des JuSchG. Andere Gesetze definieren das dann auch nochmal separat, aber eben unabhängig vom JuSchG. Es gibt keine allgemeine Definition von "Kind".
Zudem hat der Bußgeldkatalog nichts mit dem Jugendschutz zu tun. Da kann man genauso gut das Familienrecht nehmen, wo man unter 18 ein Kind ist.
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Nicht alles muss 'gesetzlich' definiiert sein
Allgemein wird aber davon ausgegangen, dass Kinder Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahrs sind.
Zudem hat der Bußgeldkatalog nichts mit dem Jugendschutz zu tun.
Gut erkannt.^^
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Allgemein wird aber davon ausgegangen, dass Kinder Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahrs sind.
In jedem anderen Gesetz ist es explizit definiert. In der BKatV aber nicht.
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Die Altersgrenzen ziehen sich durch (fast) alle Gesetze, sofern dies von Bedeutung dafür ist.
Vor Gericht wirst Du erkennen, dass dem so ist.
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Das 14. Lebensjahr als Altersgrenze gibt es in diversen Gesetzen, z.B.
https://dejure.org/gesetze/StGB/19.html
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Das ist ja schön, dass es die Altersgrenze da gibt. Aber im Bußgeldkatalog steht eben keine drin.
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Na und? Willst du im Ernstfall vor Gericht damit argumentieren, dass ein 17-jähriger noch ein Kind ist?
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Ich bin auch der Meinung, dass man ab 14 kein Kind mehr ist und das dort so gewollt ist, aber ohne Definition ist es eben nicht eindeutig.
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Keine Ahnung wo drauf hinaus willst? Ohne Helm = Bußgeld; egal ob Erwachsen, Jugendlich oder Kind
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Bei Kindern ohne Helm zahlt der Fahrer 60 Euro und bekommt einen Punkt. Sonst nur 15 Euro für denjenigen ohne Helm.
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O.K. Du scheint für Argumente nicht zugänglich zu sein.
Dann bleibt Dir nur eines: Erfahre und lerne
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komisch, übernehme das mal bei Kindern im Auto ohne Kindersitz, der Fahrer zahlt - und bleibt stehen, solange bis ein entsprechender Kindersitz vorhanden ist, und wenn er den im Laden NEU kauft - oder sich einen Kindersitz bringen lässt PUNKT
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Da steht das Alter aber drin - und auch die Körpergröße, siehe § 21a StVO.
Beim Bußgeld für die Mitnahme von Kindern ohne Helm ist kein Alter angegeben. Die Helmpflicht gilt zwar für jedes Alter, aber das Bußgeld unterscheidet sich, je nachdem, ob es ein Kind ist oder nicht.
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O.K. Du scheint für Argumente nicht zugänglich zu sein.
Doch, deine Argumente sind aber nicht korrekt.
Die Altersgrenzen sind in jedem Gesetz explizit genannt, eben weil es keine allgemeingültige Definition gibt - nur in der BKatV steht keine Altersgrenze, ebensowenig in der StVO oder im StVG oder OWiG.
Dann bleibt Dir nur eines: Erfahre und lerne
Soll ich jetzt einen 17-Jährigen ohne Helm mitnehmen, um das herauszufinden, oder wie?
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Bei Kindern ohne Helm zahlt der Fahrer 60 Euro und bekommt einen Punkt.
ganz einfach, der Fahrer hätte das Kind gar nicht erst mitnehmen dürfen; ER trägt die Verantwortung.
Sonst nur 15 Euro für denjenigen ohne Helm.
dürfte teurer sein
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ganz einfach, der Fahrer hätte das Kind gar nicht erst mitnehmen dürfen; ER trägt die Verantwortung.
Willst du mich veräppeln? Darum geht es doch gar nicht. Es ist immer noch nicht klar, was ein Kind ist, weil es nicht definiert ist. Weder Polizei noch Bußgeldstelle noch Fahrlehrer noch Rechtsanwalt konnten mir eine Auskunft geben.
dürfte teurer sein
Wie wäre es, wenn du mal nachguckst, bevor du sowas schreibst? Dann wüsstest du nämlich, dass ich Recht habe und es nur 15 Euro kostet.
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15€ weiß ich, deswegen, zu billig, es geht um die Gesundheit
entsprechende Seiten wurden genannt,
irgendwie drehen wir uns im Kreis.
lass es mal drauf ankommen, dann erfährst es genau ;) was dir vorgeworfen wird
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Es kann nicht sein, dass ich erst ein Menschenleben gefährden muss, um eine Antwort auf die Frage zu bekommen.
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Hab gerade 2 verschiedene Polizeibeamte gefragt, eine meinte, dass man im Hotel ja mit 17 auch als Erwachsener gilt, der andere wusste nicht einmal, dass der Bußgeldkatalog deutschlandweit gilt und hat mich ans Bundesjustizministerium verwiesen, weil die die Gesetze im Internet veröffentlichen. Die wiederum haben mich an das Bundesverkehrsministerium verwiesen, wo erst ab Montag wieder jemand da ist.
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dass man im Hotel ja mit 17 auch als Erwachsener gilt,
man zahlt als Erwachsener, trotzdem wird dich mit dem Alter kein Hotelier eigenständig ein Zimmer buchen lassen ...
der andere wusste nicht einmal, dass der Bußgeldkatalog deutschlandweit gilt
seltsam, das sollte er während der Ausbildung gelernt haben ...
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Die allgemein gültige Legaldefinition von "Kind" findet sich in § 1 JuSchG sowie in § 7 (1) SGB VIII.
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Ist diese Definition aber wirklich auch im vorliegenden Fall anzuwenden? Schliesslich gibt es in mindestens einem anderen Gesetz eine andere Definition (JArbSchG § 2). Mit dem JuSchG und auch mit dem SGB VIII hat der hier angesprochene Fall ja nichts zu tun, mit dem JArbSchG allerdings auch nicht. Da stellt sich schon die Frage, warum nun ausgerechnet die von dir genannten Definitionen anzuwenden sind.
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Hm. Ich hab das mal so gelernt und seitdem nicht wirklich hinterfragt. In § 176 StGB wird auch auf die Altersgrenze von 14 Jahren Bezug genommen, wenn es um den sexuellen Missbrauch von Kindern geht.
Im JArbSchG gibt es ja noch eine weitere Einschränkung, dass nämlich Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, wie Kinder behandelt werden. Deshalb ist die Definition des JArbSchG möglicherweise nicht allgemeingültig.
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ab dem 14. Geburtstag gilt man als Jugendlicher
ob Kind, oder Jugendlicher - Fahren ohne Helm gibt ein Bußgeld;
weiterhin gibt es für ein Kind die Möglichkeit einer Sicherung
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Kind ist man bis 14 danach Jugendlicher, ohne Helm mitnehmen dürfte aber unabhängig vom Alter kosten.
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Das Mitnehmen kostet nur bei Kindern Geld, sonst zahlt der Beifahrer, der keinen Helm trägt. Der wiederum aber erst ab 14 wegen § 12 OWiG.
Was ein Kind ist, ist nicht definiert. Oder ich finde es nicht. Das JuSchG findet hier keine Anwendung, dementsprechend auch nicht die Definition dort drin.
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Legaldefinitionen gelten nicht nur für das Gesetz, in dem sie stehen.
So ist der Begriff "unverzüglich" auch für das gesamte deutsche Recht legaldefiniert in § 121 BGB.
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Im JuSchG sind die aber "im Sinne dieses Gesetzes" definiert. Folglich also nicht auf andere Gesetze übertragbar.
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Kind ist man bis zum 13 Lebensjahr. Danach, ab 14, Jugendliche.
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Ja, das gilt nach JuSchG. Das findet aber bei Verkehrsordnungswidrigkeiten keine Anwendung.