Was ist die Mindestprofiltiefe bei einem A1 Fahrzeug?
Muss ich die Frage nochmal stellen?😅 finde im Internet zig verschiedene Antworten und trau mich nicht meinen Fahrlehrer zu fragen (hab Angst vor ihm lol) . Morgen ist meine praktische Prüfung🙈
2 Antworten
(3) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html
Die einen antworten aus dem Bauch heraus, die anderen geben Empfehlungen weiter, und dann gibt es noch den offiziellen Gesetzestext.