Was ist die Aufgabe eines Barons/Freiherrs?

4 Antworten

Ein Baron oder Freiherr stand über den Rittern, aber unter allen anderen Adeligen.

Sie hatten auf ihrem Gebiet hauptsächlich für Recht und Ordnung zu sorgen, durften die Braut am Hochzeitstag entjungfern (jus primae noctis) und von ihren Untertanen Pacht einheben, um ein schönenes Leben führen zu können. Im Mittelalter waren sie auch zur Heerfolge verpflichtet.

1) Baron ist ein dem Freiherrn gleichgestellter Adelstitel. Die Anrede lautete jedoch immer "Freiherr".

2) Der Freiherr gehörte dem niederen Adel an. Im Gegensatz zum immer noch abhängigen "freien" Bauern hatte man es bei einem Freiherrn mit einem "wahrhaft freien Mann" zu tun. 

3) Im Deutschen Kaiserreich war die Verleihung an ein gewisses Vermögen beziehungsweise Einkommen geknüpft. Mit der Titelverleihung entstanden dem Freiherrn keine neuen Verpflichtungen.

4) Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied; der Herrenstand begann beim Freiherrn.

5) Noch zum Titel "Ritter": Ab dem Spätmittelalter bezog sich der Titel auf eine besondere Würde, die Adlige und manchmal auch Nichtadlige erwerben konnten. Die meisten Adligen erwarben die Ritterwürde jedoch nicht. Aus finanziellen Gründen (Kriegsdienstverpflichtung) zogen es viele Niederadlige vor, "Edelknechte" zu bleiben. Auch bei Hochadligen war die Ritterwürde keineswegs selbstverständlich. Manchmal wurde sie von diesen gegen Zahlung einer erheblichen Summe später noch erkauft.

Da Freiherr oder Baron weder ein Titel noch ein Amt oder einen Beruf darstellt, sondern nur ein Bestandteil des Namens ist (seit 1919), ergeben sich daraus weder besondere Aufgaben noch Privilegien. Genauso gut könntest Du fragen was die Aufgaben eines Herrn Krause, Meier oder Schulz sind.

Barone und Freiherren standen in der aristokratischen Hackordnung unter den Grafen, aber über den Rittern.

Welche Aufgabe sie hatten?

Im Mittelalter haben sie Lehen bekommen, die sie verwalteten. Dafür waren sie gegenüber ihrem Lehnsherren zum Kriegsdienst verpflichtet. Innerhalb ihres Lehens waren sie praktisch das Gesetz und konnten von ihren Untertanen Pachtzins einziehen.

In späterer Zeit wurden sie weitgehend entmachtet, behielten aber ihre Ländereien. Rechte und Pflichten waren in den verschiedenen deutschen Staaten aber teils völlig unterschiedlich geregelt.