Was ist der Unterschied zwischen humes Gesetz und dem naturalistischen fehlschluss??

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»Humes Gesetz« ist eine auf Logik (logische Schlußfolgerungen) bezogene Aussage, der »naturalistische Fehlschluß« eine auf Semantik (Bedeutungslehre) bezogene Aussage, die außerdem deutlich weiter darin geht, was sie für falsch erklärt.

Sowohl »Humes Gesetz« als auch der »naturalistische Fehlschluß« enthalten eine Unmöglichkeit, von einem Sein ohne weiteres zu einem Sollen überzugehen (ein solcher Übergang wird als unzulässig beurteilt). Nur weil etwas (in beschreibenden Sätzen darstellbar) so und so ist, muß dies nicht gut und gesollt sein.

Auch wenn »Humes Gesetz« und der »naturalistische Fehlschluß« nicht immer auseinandergehalten werden, besteht bei den metaethischen Prinzipien (Metaethik ist eine übergeordnete Theorieebene der Ethik, die allgemeine Untersuchung ethischer Prinzipien, ihrer Voraussetzungen und Begründungen) ein Unterschied.

Was als »naturalistischer Fehlschluß« bezeichnet wird, ist – anders als der Sein-Sollens-Fehlschluß, um den es in »Humes Gesetz« geht – kein Fehlschluß, sondern ein Definitionsfehler. Der Ausdruck „naturalistic fallacy“ könnte besser mit „naturalistischer Irrtum“, „naturalistische Täuschung“, „naturalistische Falschannahme“ oder ähnlich wiedergegeben werden. Außerdem wird ein definitorischer Reduktionismus (Zurückführung bei der abgrenzenden Festlegung der Bedeutung von etwas) abgelehnt, der sowohl bei naturalistischen Ethiken als auch bei metaphysischen Ethiken vorkommt.

»Humes Gesetz« wendet sich gegen einen Sein-Sollens-Fehlschluß und bezieht sich in der Argumentation auf den Bereich der Logik (zulässige und unzulässige logische Schlußfolgerungen). Es geht um eine fehlerhafte Ableitung eines Sollens aus einem bloßen Sein. David Hume selbst hat seine Auffassung nicht als Gesetz formuliert. Bei David Hume, A treatise of human nature (1739/1740) Buch 3, Teil 1, Abschnitt 1 steht am Ende eine beiläufige methodische Bemerkung: David Hume hat bei Systemen der Moral festgestellt, wie Sätze mit der Verknüpfung „ist“ („is“) bzw. „ist nicht“ („is not“) von Sätzen mit der Verknüpfung „soll“ („ought“) bzw. „soll nicht“ („ought not“) abgelöst werden. Doch es ist dafür eine Begründung notwendig. Hume ist außerdem in Bezug auf gut und schlecht davon überzeugt, die Unterscheidung zwischen Tugend (virtue) und Laster (vice) sei weder bloß auf Beziehungen von Objekten/Gegenständen gegründet noch könne sie durch die Vernunft/den Verstand (reason) erkannt werden.

Hume lehnt nicht jeden Übergang von einem Sein zu einem Sollen ab, sondern nur einen, der gar keine oder keine tragfähige Begründung bietet. Er selbst erklärt in seiner Ethik Bewertungen mit Gefühlen, bezieht sich in der Begründung also auf natürliche Eigenschaften und ist damit ein Vertreter eines Naturalismus. Hume hält es für möglich, natürlichen Eigenschaften zutreffend Werteigenschaften zuzuschreiben.

Der Ausdruck »naturalistischer Fehlschluß« geht auf George Edward Moore, Principia Ethica, 1903) zurück. Dieser lehnt etwas ab, das er als Definitionsfehler versteht. Moore nimmt das Prädikat „gut“ als grundlegenden Begriff der Ethik an. Er hält Prädikat „gut“ für einfach (nicht in einer Analyse weiter in Bestandteile zerlegbar) und daher undefinierbar. Moore lehnt es als Irrtum ab, mit einer Definition „gut“ als gleichbedeutend mit einer natürlichen Eigenschaft (z. B. „angenehm“, „lustvoll“) aufzufassen, ebenso eine Gleichsetzung mit übernatürlichen/nicht-empirischen Eigenschaften (z. B. „gottgewollt“).

Die Begründung liegt 1) in einem Verständnis von Definition als Zurückführung in Bestandteile, aus denen etwas zusammengesetzt ist, und der Annahme, das Prädikat „gut“ sei einfach) und 2) im Argument der offenen Frage. Es könne bei einer Gleichsetzung einer Eigenschaft mit dem Prädikat „gut“ immer noch gefragt werden, ob diese Eigenschaft ihrem Gehalt nach wirklich immer, genau und vollständig gut sei. Die Frage sei möglich und sinnvoll. Daher sei es auf diese Weise nicht möglich, eine abschließende Begriffsbestimmung zu geben.

Der Standpunkt von Moore kann in vielen Fällen überzeugend wirken, weil „gut“ wirklich ein Begriff mit besonderer Eigenart ist. Zwingend ist die Argumentation aber nicht, weil sie von Voraussetzungen abhängt, die nicht unbedingt geteilt werden müssen. Dazu gehört das Verständnis von Definition und eine Einfacheit von „gut“, das nur unmittelbar eingesehen werden kann (Intuition). Eine offene Frage kann auch auftreten, wenn eine Bedeutungsgleichheit von Begriffen nicht offenkundig ist.

ein Beispiel mit zwei Prämissen und einer Konklusion, bei dem »Humes Gesetz« und der »naturalistische Fehlschluß« auseinandergehen:

(1) Alle Menschen streben nach Lust.

(2) Etwas, wonach alle Menschen streben, ist gut.

(3) Lust ist gut.

»Humes Gesetz« schließt nicht aus, die Schlußfolgerung für richtig zu halten. Es wird nicht von einem bloß faktischen Sein zu einem Sollen übergegangen, sondern Prämisse 2) hat einen wertenden/normativen Inhalt. Der »naturalistische Fehlschluß« von Moore lehnt dagegen den Gedankengang ab, weil „gut“ als definitorisch gleichbedeutend mit „lustvoll“ verstanden wird.

Sind die Aussagen nicht so gut wie identisch - zumindest die Haauptaussage "Nur weil es so ist, muss das nicht so sein", also Sein-Sollen-Fehlschluss.

Wenn ich Humes Gesetz (habe nur kurz gegooglet richtig verstanden habe, darf man sich aus einer rein evidenten, faktischen Ebene nicht ohne weiteres in die normative Urteilsbildung übergehen, da das die Prämissen (Vorraussetzungen) übersteigt.

Aber genau dasselbe kenne ich auch vom naturalistischen Fehlschluss :/

Ich hoffe du bekommst noch eine Antwort von jemandem, der es ganz genau weiß, aber ich sehe gerade keinen echten Unterschied (höchstens, dass Hume dieses Gesetz ausformuliert hat und der Fehlschluss schon den Logikfehler "beschreibt")


Siehe Wikipedia "Humes Gesetz" und darin den zweitletzten Absatz: "Abgrenzung zum „naturalistischen Fehlschluss“. Da ist alles relativ knapp beschrieben.