Was ist der unterschied zwischen freiwilliger und streitiger Gerichtsbarkeit?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es keine Klage, das Gericht wird auf Antrag oder von Amts wegen tätig.
Die Beteiligten müssen auch keine Beweise vorlegen sondern es herrscht der Amtsermittlungsgrundsatz
Das Gericht entscheidet nicht durch Urteil sondern durch Beschluss
Das sind nur die wichtigsten Punkte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Was ist der unterschied zwischen besonderer und ordentlicher Gerichtsbarkeit?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Na siehst du....musst ja nur das Gegenteil nehmen von dem, was für die freiwillige Gerichtsbarkeit gilt
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ein bisschen selber nachdenken darfst du für deine Hausaufgaben schon noch 😉
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)