Was ist der Unterschied zwischen Anspruch und Recht?

1 Antwort

Eine sogenannte Legaldefinition bzgl Anspruch steht im §194 I BGB, danach ist ein Anspruch das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.

Ein Recht wird nach allgmein herschender Meinung wie folgt definiert: Ein Recht ist die Zuordnung eines Rechtsobjektes zu einem Rechtssubjekt.

Das heißt aus einem Recht (Eigentum) können sich Ansprüche (Herausgabe des Besitzes, §985 BGB) ergeben!

Ich hoffe ich konnte dir mit meiner Antwort weiterhelfen, ansonsten Frage einfach nochmal nach. ;)