Was ist der grundlegende Unterschied zwischen Landgraf, Kurfürst, Herzog und Kanzler?
5 Antworten
Kanzler ist der Titel des Leiters einer königlichen Kanzlei, also einer Landesverwaltung, in Deutschland und Österreich heute der Regierungschef, in England der Finanzminister.
Landgraf, Herzog und Kurfürst sind Titel von abhängigen oder selbstständigen Herrschaften, gehören dem Adel an.
Landgraf ist ein Fürst, der über dem Grafen steht und meist einen Landesteil beherrscht.
Der Herzog war zuerst ein germanischer Heerführer (Heer-Zieher), dann der Fürst in einem Herzogtum des Frühmittelalters (Schwaben, Bayern, Franken, Sachsen), dann ein hoher Fürstentitel.
Ein Kurfürst ist einer von sieben hohen Fürsten, die im Mittelalter den deutschen König/Kaiser wählten. Kurfürsten waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen.
Kanzler war zuerst der Chef der Kanzlei des deutschen Königs, der die Urkunden ausfertigte und den König beriet. Dann der Regierungschef im Kaisertum Österreich, im deutschen Kaiserreich 1871-1918, in der Republik Österreich nach 1919, in DE nach 1919. In der Schweiz ist der Kanzler der Chef der Regierungskanzlei.
Ergänzend zur (ausgezeichneten) Antwort von hutten52 kann man zu Kanzler noch folgendes sagen:
"Der Kanzler einer deutschen Hochschule ist der Leiter der Verwaltung und Mitglied des Rektorats bzw. Präsidiums. Er ist Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen bzw. nichtkünstlerischen Personals und zuständig für den Haushalt, die Liegenschaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungsaufgaben. ....." zitiert aus https://de.wikipedia.org/wiki/Kanzler_(Hochschule).
Landgraf, Kurfürst, Herzog und Kanzler? - das ist schon eine gekonnte Kombination!!
Der, dass "Kanzler" in eine ganz andere Kategorie als die anderen (aus der Zeit des Feudalismus stammenden) Bezeichnungen gehört.
Ganz einfach: Kanzler/Kanzlerinnen gibt es noch heute. Die anderen sind "Schnee von gestern " .