Was ist damit beim Gesundheitsfragebogen gemeint?

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Für die erste Frage würde ich ankreuzen "Kündigung durch den Arbeitgeber", aber handschriftlich dazusetzen: Automatische Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.

Für die zweite Frage sind nicht ärztliche Behandlungen allgemein gemeint, sondern nur die länger andauernden Aufenthalte bei einem Heilverfahren. Und hier will man dann den Kostenträger für beides wissen: für die Anwendungen und den Aufenthalt.


herzilein35  27.02.2020, 13:03

Was falsch ist, auch wenn es manche hier behaupten. Man muss nichts Falsches nachplappern. Es ist keine Kündigung durch den Arbeitgeber zustande gekommen. Ein Ausbildungsvertrag läuft nach dem Bestehen einfach aus.

Nadelwald75  27.02.2020, 13:17
@herzilein35

Wenn überhaupt etwas angekreuzt werden muss. dann wäre das aber die einzige Möglichkeit.

Besser wäre es, wenn man die drei Punkte komplett durchstreicht und handschriftlich einfügt: Auslaufen des Ausbildungsvertrages nach Beendigung.

herzilein35  27.02.2020, 13:40
@Nadelwald75

Es muss garnichts angekreuzt werden. Den Bogen auszufüllen ist schon freiwillig, genauso wie die Schweigepflichtsentbindung, auch wenn die JC Mitarbeiter hier gerne das Gegenteil behaupten. Das hätte vor Gericht keinen Bestand. Außerdem würde ich niemals einem JC Mitarbeiter so etwas persönlich abgeben. Nein ohne Umweg zum Ärztlicen Dienst oder einer anderen der zu prüfenden Stelle.

Nadelwald75  14.10.2021, 16:13

....vielen Dank für den Stern!

Nichts, du hast kein Arbeitsverhältnis gehabt, sondern ein Ausbildungsverhältnis.

oder zu einer Behandlung in einem Krankenhaus

Hast du das nicht wahrgenommen?


Atlantica666  27.02.2020, 11:33

Ist das letzte Arbeitsverhältnis/Ausbildungsverhältnis beendet?.. na das steht ja da auch in der Frage... sie hat nicht selbst gekündigt.. es gab keinen Aufhebungsvertrag.. dennoch ist der Arbeitgeber verantwortlich dass die ganze Sache beendet ist, da sie nicht übernommen wurde... also bleibt nur diese eine Möglichkeit anzukreuzen

Erst einmal sind diese Fragen danach, ob du eine Reha absolviert hast.

Da geht nur ja oder nein.

Das könnte die Krankenkasse oder die Rentenversicherung finanziert haben.

Und dass du nicht nach der Ausbildung übernommen wurdest, ist ja fast schon der Normalfall. Mit der letzten Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis.

Wenn du am Ende der Ausbildung nicht übernomm wurdest, wurdest du durch den Arbegeber gekündigt.

Und bei den Kosten wollen sie wissen, ob es die Krankenkasse oder die Rentenkasse war, die bezahlt hat.

Kannst du bei der KK erragehn wenn du es so nicht weißt


herzilein35  27.02.2020, 12:56

Nein wurde man nicht. Denn ein Ausbildungsvertrag ist befristet und Bedarf nach Bestehen keiner Kündigung. Er läuft einfach aus. Ein AG ist auch keineswegs verpflichtet einen zu übernehmen, was auch bei den Meisten der Fall ist.

Kündigung durch den Arbeitgeber, weil der dich ja anscheinend dan nicht übernommen hat.

Bei Frage zwei meinen Sie wahrscheinlich beides. Behandlung und Aufenthalt.


maja0403  27.02.2020, 11:29

Seit wann muß eine Ausbildung gekündigt werden wenn die Ausbildung abgeschlossen ist?

Elfirin  27.02.2020, 11:30
@maja0403

Man sollte schon darüber informiert werden ob man weiter kommen darf oder nicht. Und hier ist es eben einfach das richtige. Da es keine andere Auswahlmöglichkeit gibt, stimmt ja nur diese Möglichkeit.

maja0403  27.02.2020, 11:32
@Elfirin

Es trifft aber nicht zu. Eine Ausbildung wird mit dem Abschluß der Ausbildung beendet und nicht gekündigt.

Elfirin  27.02.2020, 11:35
@maja0403

Ist auch nicht richtig. Die Ausbildung ist beendet, ja, aber nicht das Arbeitsverhältnis.

In diesem Fall gibt es keine andere Möglichkeit. Also stimmt es.

Laury95  27.02.2020, 11:37
@Elfirin

Es bestand kein Arbeitsverhältnis. Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis.

herzilein35  27.02.2020, 12:59
@Elfirin

Ein Ausbildungsverhältnis schließt kein Arbeitsverhältnis danach ein. Mit Beendigung der Ausbildung ist das Verhältnis beendet. Ein AG ist nicht verpflichtet einen zu übernehmen, daher bedarf es keine Kündigung durch diesen. Im übrigen übernehmen nur wenige Arbeitgeber ihre Auszubildenden.