Ich möchte ein kleines Einfamilienhaus kaufen. Im Kaufvertragsentwurf des Verkäuferst steht lediglich das Flurstück und der Hinweis „auf dem Grundstück befindet sich ein 2005 errichtetes Einfamilienhaus“. Da ich vermeiden will, dass es ich ggf. Probleme mit dem Bauamt bekomme, frage ich mich.. ob man den Vertrag auch dahingehend erweitern kann, dass die Beschaffenheit des Hauses im VErtrag ergänzt wird z .b.
Gebäude entspricht der Baugenhemigung vom xx.xx.xx.
Das Gebäude hat eine Wohnfläche von 80qm und weist keine bekannten Mängel auf.
Haustechnik (vor allem Heizung) sind funktionsfähig.
Ist so etwas eher unüblich oder kann man das vom VErkäufer verlangen, dass Baugenehmigung, Wohnflächenberechung und Funktionsbestätigung Bestandteil des Kaufvertrages werden?
ps: Aussage des Maklers war, BAugenehmigung und Pläne bekommen wir bei Übergabe dess Hauses... ist ein wenig spät oder?
DAnke für eine INfo, was man hier so definieren kann.
gaston