Hallo werte gutefrage-Community! Das Recht am eigenen Bild gewährt mir als Abgebildeter, selbst entscheiden zu dürfen, ob dieses Foto veröffentlich werden darf. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel wichtige zeitgeschichtliche Bilder, nur als Beiwerk oder eben als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung.
Man stelle sich vor, jemand hat eine Demonstration besucht. Dort hält diese Person (legale) Symbole, Flaggen, Kennzeichen hoch und lässt sich mit einer umstrittenen Persönlichkeit fotographieren. Auf dem Foto sind lediglich die Person und diese Persönlichkeit zu sehen, natürlich in der Absicht, fotographiert werden zu wollen, jedoch nicht, um das Bild anschließend ins Netz zu stellen.
Einige Zeit später landet das Foto beim Arbeitgeber der Person, die daraufhin Schwierigkeiten bekommt. Oder auch möglich: Es taucht im Internet auf, auf sozialen Netzwerken mit der Absicht, es an den (potenziellen) Arbeitgeber gelangen zu lassen, der aufgrund dessen nicht einstellt. Ein "Feind" der Person nutzt sozusagen dieses Foto, um demjenigen zu schaden.
Müsste man sich das gefallen lassen? Schließlich wurde das Foto auf einer öffentlichen Versammlung gemacht. Welche Möglichkeiten hat man an der Stelle? Unterlassungsklage? Schadensersatzansprüche, wenn man deshalb den Job nicht bekommt?