Was genau bedeutet dieser Satz?
Kann man mir mal einer erklären was dieser Satz genau bedeutet?
"Dem Verkäufer steht es frei darzulegen, daß die Beschädigung im konkreten Fall aller Wahrscheinlichkeit nach erst nach dem Übergang an den Kunden entstanden ist."
5 Antworten
"Steht es frei, dazulegen" = Er kann das sagen, wenn er will.
Der Verkäufer darf erklären, dass in dem betreffenden Fall der Schaden sicherlich noch nicht da war, als der Kunde die Ware erhielt, und dass er höchstwahrscheinlich erst entstand, als die Ware bereits im Besitz des Kunden war.
Der Verkäufer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen, dass die Ware in einwandfreiem Zustand in den Versand gegeben wurde und wenn der Kunde keine Lieferbeschädigung gemeldet hat, hat er das Teil beschädigt.
Ein Bandwurm.
Gemeint ist, daß der Verkäufer selbst behaupten kann, daß ein Schaden erst entstanden ist, nachdem der Kaufgegenstand in Gewahrsam des Käufers war.
Der Verkäufer darf sagen, dass er denkt, dass der Käufer die Sache kaputt gemacht hat.