was gehört alles zur Grundpflege in einem Altenheim?
4 Antworten
Grundpflege =
An/Auskleiden
einschließlich der Auswahl der Kleidung, ggf. An und Ausziehtraining sowie An
und Ablegen von Körperersatzstücken
Waschen (Ganzkörperwaschung)/Duschen/Baden einschließlich Transfer zur
Waschgelegenheit bzw. das Duschen oder Baden beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, d.h.
Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße sowie ggf. die
Unterstützung bei der physiologischen Blasen
und Darmentleerung und der damit
verbundene Gang zur Toilette.
Mund/Zahnpflege einschließlich der Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
Anleitung zur selbständigen Übernahme der Verrichtungen
Durchführung von notwendigen Prophylaxen
und außerdem bei:
eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten und/oder
auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen und/oder
sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale
Das steht so zumindest in den Rahmen u. Versorgungsverträgen, die die Pflegeeinrichtungen mit den Pflege/Krankenkassen abgeschlossen haben.
Natürlich ist die Grundpflege individuell auf den Pflegebedürftigen auszurichten.
Grüße von einem GuK und PDL
Das kommt auf den Bedarf der betreffenden Person an.
Körperpflege, Ernährung (zusammen SIS Modul Selbstversorgung) und Mobilität. Dazu kommen die Prophylaxen.
Es gehören aber nicht die Pflegeprodukte, das Essen und Trinken oder der Rollstuhl dazu. Sondern eben die Verrichtung des Pflegens.
Grundpflege des Heimes oder Bewohner?