Was für eine Anzeige?

3 Antworten

Der Bußgeldkatalog sieht eine entsprechende Möglichkeit zum Beispiel bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor.

Wie kann ich einen Verkehrsrowdy melden? Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr können bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

  • Verstoß: Überholen bei unklarer Verkehrs­lage
  • Sanktion: 100 € und 1 Punkt

Verkehrsverstöße und Straftaten im Straßenverkehr können bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie hier.

https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsrowdy/#:~:text=Der%20Bu%C3%9Fgeldkatalog%20sieht%20eine%20entsprechende,Polizei%20zur%20Anzeige%20gebracht%20werden.

Gut zu wissen:

Einen anderen zu beschuldigen, reicht nicht. Man muss die Vorwürfe auch beweisen können.

Du schreibst:

War auf Landstraße unterwegs und halte normal den Sicherheit Abstand zum voraus fahrenden,........

Angenommen, du bist auf der Landstraße mit 70 km/h unterwegs. Dann würde der Mindestabstand 35 Meter.

Du schreibst:

hinter mir hat jemand überholt, obwohl jemand von vorne gekommen ist und ist dann in meinem Sicherheit Abstand rein gefahren, so daß ich fast drauf gefahren bin. 

Wenn du den Gegenverkehr gesehen hast, hättest du deine Geschwindigkeit und somit den Sicherheitsabstand vergrößern müssen, um dem Überholenden ein gefahrloses Einscheren zu ermöglichen.

Du behauptest:

Ich habe natürlich gehubt und als schockreaktion eine Scheibe gezeigt....

Nach eigener Aussage hast du den vorgeschriebenen Mindestabstand eingehalten. In der Regel wäre ein Überholvorgang problemlos möglich.

Du schreibst:

......da hat Er zusätzlich am Steuer ein Handy benutzt, um mich zu fotografieren.

Was würde man auf diesem Foto sehen können?

Hoffentlich nicht, dass du immer noch an seiner Stoßstange klebst.

Falls doch riskierst du unter Umständen eine Gegenanzeige wegen Nötigung.

Meine persönliche Meinung:

Aufgrund der beschriebenen Sachlage halte ich das Prozessrisiko für hoch.

Bei unzureichender Beweislage enden solche Verfahren nicht selten mit einem Vergleich.

Dies bedeutet: Die Gerichtskosten werden teilen sich die Parteien und eigene Aufwendungen, etwa Anwaltskosten trägt jede Partei selbst.

Du schreibst:

Also ich würde Anzeige wegen Verkehr gefährden verhalten machen.

Du solltest deine Anzeige deutlicher formulieren.

Über das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer kannst du dich beschweren. Bei einem Strafantrag (Anzeige), wird gegen Beschuldigten ermittelt.

Dies bedeutet: Du persönlich musst geschädigt worden sein, damit ein Ermittlungsverfahren gerechtfertigt ist.

Was ist Nötigung im Straßenverkehr?

Die Grenze zwischen rücksichtslosem Überholen und strafbarer Nötigung durch Ausbremsen ist fließend. Anwaltlicher Rat hilft, eine missliche Situation zu meistern.

https://cd-anwaltskanzlei.de/noetigung/375-was-ist-noetigung-im-strassenverkehr#:~:text=Erstt%C3%A4ter%20einer%20N%C3%B6tigung%20im%20Stra%C3%9Fenverkehr,f%C3%BCnf%20Punkten%20im%20Verkehrszentralregister%20verbunden.

Solche Anzeigen, zumal nur OWI und keine Straftat, führen selten zu einem Bußgeld.

Gehe einfach zur Polizei, und erzähle, um was es geht :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.