Was findet ihr verachtenswerter: Schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung?

7 Antworten

Ich lehne die Aussage dieser Frage, dass man sich entscheiden müsste, ab. Es ist beides eine grausame Tat, die die andere Person körperlich wie psychisch schädigen kann, die das Leben des Opfers verändert.

Warum sollte ich mich entscheiden müssen, was schlimmer ist? Diese Aussage zu treffen wäre ja fast, als ob ich sage "Das andere ist nicht so schlimm und die sollen sich nicht so anstellen". Und das kann ich über beides nicht sagen, weshalb ich mich weigere, ein schlimmeres Schicksal zu benennen.


Eineinhalbgott 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 22:34

Schwere Körperverletzung kann Blindheit, Querschnittslähmung usw. bedeuten. Kopftreter, die ihr Opfer ins Koma befördern und zu einem lebenslangen Pflegefall machen, sind meiner Meinung nach verachtenswerter als Vergewaltiger.

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Seraphiel0  25.07.2024, 16:48
@Eineinhalbgott

Also, erstmal geht eine Vergewaltigung oft nicht ohne Körperverletzungen über die Bühne.
Zum anderen hat sie ihre eigenen Risiken, die lebensbedrohlich oder lebensverändernd sind. Klar, Geschlechtskrankheiten und Schwangerschaften, aber je nach Alter und Körpergröße können dabei so massive Verletzungen im Intimbereich, Mundraum oder Analkanal entstehen, dass die Leute unfruchtbar oder inkontinent werden, oder der Kiefer kaputt geht.

Die Langfristigkeit der Folgen schenkt sich nix.

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Beides schrecklich. Wobei eine schwere Körperverletzung bei Männern und Frauen gleichermaßen geglaubt wird.

Eine Vergewaltigung wird eher den Frauen geglaubt, wenn sie die Opfer sind.

Da sollte unsere Gesellschaft noch was dran machen, finde ich. Dass beiden auch dort geglaubt sind, wenn sie Opfer davon geworden sind.

Vergewaltigung finde ich, denn das nimmt einem nochmal die Würde


Eineinhalbgott 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 22:32

Und wenn die schwere Körperverletzung dazu führt, dass das Opfer ein lebenslanger Pflegefall ist? Das ist schon noch ne Nummer verachtenswerter, oder nicht?

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Still  24.07.2024, 17:58

Sind dir die Schäden aus § 226 StGB überhaupt bekannt?

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Beides beeinträchtigt/belastet das Opfer sein Leben lang! Insofern kann ich da keine Abstufung vornehmen.