Was darf eine Postbotin?

9 Antworten

Solange sie keine Geheimnisse ausplaudert oder deine Briefe öffnet sehe ich keine Straftat darin. Wenn sie lediglich eine Frage stellt, so ist das meines Erachtens erlaubt, auch wenn es dich ärgert. Damit ist noch lange kein Postgeheimnis verletzt. Allerdings denke ich schon, daß sie sich besser um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern sollte und ihr das im Grunde genommen egal sein sollte. Meist kommt diese Neugierde auch aus einer persönlichen Unzufriedenheit oder Neid.

Von Experte lilatrudi bestätigt

Tja ... tatsächlich hat sie sich damit strafbar gemacht und sogar gegen das Grundgesetz verstoßen:

PostG - Postgesetz (gesetze-im-internet.de)

Art. 10 GG - dejure.org

Du kannst die Dame gerne jederzeit anzeigen, solltest dann aber entsprechende Nachweise besitzen.

Besser wäre es, sie zur rede zur stellen und Dir zu verbitten, dass sie sich dritten gegenüber über Deine Postsendungen auslässt - gerne mit Hinweis auf das Post- und Grundgesetz.

wieviel ich verdiene weil ich ja "ständig" Briefe von der Bank bekomme.. I

Oh, je. Wenn sie aufgrund von Briefen auf Dein Einkommen schließt ...

Hat Deine Bank denn Deine Gutschriften auf die Briefumschläge gedruckt?

.

Wenn sie diese Information aus ihrer Tätigkeit hat, hat sich sich ein Problem eingehandelt. Über Kenntnisse aus ihrem Arbeitsbereich hat sie Stillschweigen zu wahren.

Das wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

An wen Du Dich melden kannst? Denke nicht, dass Du Dich melden solltest.


miezepussi  13.05.2022, 13:39

Wieso nicht?

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BLAEKK  13.05.2022, 14:03
@miezepussi

Weil er ja nichts falsch gemacht hat. War ja die Zustellerin die (falls die Story stimmt) was falsch gemacht hat.

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miezepussi  13.05.2022, 17:46
@BLAEKK

Ja, die Zustellerin hat etwas falsches gemacht. Sie hat etwas gemacht, was dem Fragesteller nicht gefällt. Warum soll er sich nicht beschweren?

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miezepussi  13.05.2022, 18:45
@BLAEKK

Ja, ich verstehe nicht, warum der Fragesteller sich deiner Meinung nach nicht melden sollte. Er soll einfach akzeptieren, dass die Postbotin über ihn redet. 🤷‍♀️

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miezepussi  13.05.2022, 20:03
@BLAEKK

Schade, ich hätte es gern verstanden.

schönes Wochenende

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An die Beschwerdestelle der Post, aber auch an die Staatsanwaltschaft, das ist ein klarer Bruch des Postgeheimnisses.


69einuser69  13.05.2022, 13:29

Also ist es illegal den Absender außen auf dem Umschlag zu lesen?

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HugoHustensaft  13.05.2022, 13:31
@69einuser69

Die Postbotin darf nur die Dinge lesen, die sie zur Erfüllung ihres Auftrages lesen muss - das ist regelmäßig nur die Zieladresse und etwaige Verfügungen zur Sendungsform wie "Einschreiben" - aber unabhängig davon darf sie in keinem Fall einem Dritten darüber Mitteilung machen.

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69einuser69  13.05.2022, 13:32
@HugoHustensaft
 aber unabhängig davon darf sie in keinem Fall einem Dritten darüber Mitteilung machen.

stimmt, das hab ich gar nicht bedacht

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BLAEKK  13.05.2022, 13:32
@69einuser69

Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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1975Lars  13.05.2022, 15:22

Das was Du schreibst macht nur dann Sinn, wenn das Fehlverhalten bewiesen werden kann.

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HugoHustensaft  13.05.2022, 16:56
@1975Lars

Das haben alle juristischen Sachverhalte so an sich - Grundlage jeder juristischen Ausbildung ist aber, Sachverhalte als gegeben hinzunehmen und abzuarbeiten, die Frage nach der Beweisbarkeit stellt sich da nicht (es wird angenommen, dass das bewiesen/beweisbar ist).

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