Was darf das Schulamt?

1 Antwort

Mit dem Schulamt selber wirst Du als Schüler wohl nie zu tun haben.

Ist wie mit der Bundesregierung/dem Land und der Gewalteinteilung.

Die Regierung/das Bundesland macht das Gesetz (Legislative = Gesetzgebende Gewalt)

Der Schulleiter (oder die Lehrer der Klassenkonferenz) führen nur aus und sind erster Ansprechpartner (Exekutive = Ausführende Gewalt)

Das Schulamt spricht das Recht und wendet es an. (Judikative = Rechtsprechende Gewalt)