Umgangsregelung mit Kindern?

3 Antworten

Der Umgang steht dem Vater mit den Lindern an den Pfingstwochenenden zu.

Interpretieren würde ich das als eine "Kann-Aussage".

Würde dein Wochenende auf Pfingsten fallen, dann ist es dein Wochenende bis einschließlich Montag. Fällt dein Wochenende nicht auf Pfingsten, dann könntest du dennoch die Kinder nehmen, wenn du willst.

Ansonsten ist hier wohl dringend Redebedarf vorhanden. Und wenn du an Pfingsten nicht kannst, dann musst du ihr das sagen. Sie kann ja schwerlich trotzdem die Kinder, obwohl du nicht da bist, vor deiner Tür abladen, oder?

Und vielleicht solltet ihr euch dann auch gleich einigen, wie es n den anderen Feiertagen aussieht. Regelung vielleicht möglich in der Art:

Egal ob es das Umgangswochenende ist oder nicht, am Heiligabend 2022 beim Vater, in 2023 bei der Mutter.


ryudo1984 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 11:17

Das mit Weihnachten und weitere Feiertage ist auch geregelt. Da ich die Kinder schon letztes Jahr hatte empfinde ich das nur fair wenn man Pfingsten sich auch mir abwechselt. Zumal das auch deren "Stiefbruder" auch nicht da wäre da der bei seinem Vater ist.

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Kessie1  30.05.2022, 21:23
@ryudo1984

Dann soll sie die Kinder Pfingsten nehmen. Macht es im Wechsel, dann kommen keine Unstimmigkeiten auf.

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Oder kann ich zu meiner Ex-Frau sagen daß sie mir nicht allen Feiertagen die Kinder geben kann

Ja sicher kannst du das. [Sarkasmus an] Es ist aber auch eine Zumutung, dir dauernd die lästigen Blagen aufzuladen. [Sarkasmus aus.]

Dass deine Ex die nervige Brut vermutlich 5 Tage in der Woche am Hals hat, auf die Idee kommst du nicht, oder?

Tja und warum hast Du das nicht bereits vor Wochen mit der Mutter Deiner Kinder abgesprochen....... das Datum des Pfingswochenendes war seit Monaten bekannt.


ryudo1984 
Beitragsersteller
 29.05.2022, 20:50

Das steht gerade hier nicht zur Diskussion. Denn ich war der Meinung das im Text stand das ein konkretes Datum nur für letztes Jahr wie bei Ostern angegeben war und es sich dann von Jahr zu Jahr wechselt.

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