Was bedeutet "Das Herstellen der Auflager, Rampen und Abweiser ist mit einzurechnen."?
Die Fahrbahnbrücke ist vorschriftsmäßig aus z.B. geeigneten Stahlplatten herzustellen.
Bei Verwendung von Stahlplatten (lt. statischem Nachweis) ist eine max. Traglast bis 600kN gefordert.
Die Schwerlast- Überfahrplatten sind gegenüber der bestehenden Fahrbahn entsprechend zu sichern.
Die einzelnen Stahlplatten müssen fest untereinander verbunden sein und sind gegen Verrutschen/Verschiebungen zu sichern. Das Herstellen der Auflager, Rampen und Abweiser ist mit einzurechnen.
1 Antwort
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Wenn die Stahlplatten in der Abmesssung groß genug sind, dann verschieben sie sich nicht so einfach. Unsere sind 2x3m. Für normale Gräben nach DIN EN 1310 reichen die. Im Winter müsst ihr die ankeilen für den Winterdienst, mit Aphalt. Bei Fußgängerbrücken müsst ihr Rapen haben, wegen der Stolpergefahr. Die sind normal an der Fußgängerbrücke dran.
Auflager benötigt ihr nur, wenn der Untergrund schlacht ist, bzw. Die Grabenkante nachgeben kann. Dann kann man aber auch die lange Seite über den Graben legen. VZ unebene Fahrbahn ist auch sinnvoll.
Und was sind "Abweiser"?