Was bedeutet: "bei der Ankündigung von Kurzarbeit hat der Arbeitgeber eine Ankündigungsfrist von drei Wochen einzuhalten"?

1 Antwort

Einen schönen guten Tag, liebe*r eddyundtabi

Weil es macht keinen Sinn, wenn er es in...
mehr als drei Wochen ankündigt, z.B.: einen Monat voraus.

Doch, so ist es. Warum sollte es keinen Sinn ergeben? Kurzarbeit meldest Du an, wenn man die Leute zum Beispiel nicht mehr bezahlen kann oder die Aufträge kurz kommen. Das sollte sich einen Monat vorher definitiv planen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dultus


eddyundtabi 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 11:21

Also darf er das nicht einen Tag oder eine Woche davor verkünden?!!!????😳

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Familiengerd  09.08.2024, 13:28
@eddyundtabi

Und:

Die rechtzeitige Ankündigung alleine genügt nicht, denn der Arbeitgeber braucht auch die Zustimmung der Betroffenen Arbeitnehmer bzw. - dann mit kollektiver Geltung - die des Betriebsrates, sofern es einen gibt.

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eddyundtabi 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 13:45
@Familiengerd

Was ist wenn man den Vorschlag des Chefs dann ablehnt oder nicht will?

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Familiengerd  11.08.2024, 16:24
@eddyundtabi

Dann muss der Arbeitgeber ganz normal die vereinbarte Arbeitszeit bezahlen - auch wenn er nicht genug Arbeit hat.

Er trägt das Betriebsrisiko nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Er darf dann dem Arbeitnehmer auch nur dann betriebsbedingt kündigen, wenn der Arbeitsmangels nicht nur vorübergehend besteht oder ein Arbeitsplatz nicht nur vorübergehend wegfällt, sondern dauerhaft.

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