Was bedeutet: "bei der Ankündigung von Kurzarbeit hat der Arbeitgeber eine Ankündigungsfrist von drei Wochen einzuhalten"?
Heißt es, er muss drei Wochen davor Bescheid geben ?
Weil es macht keinen Sinn, wenn er es in...
- den drei Wochen, d.h. z.B.: auch 1 Stunde/ Tag davor ankündigt.
- mehr als drei Wochen ankündigt, z.B.: einen Monat voraus.
Liege ich richtig oder verstehe ich etwas nicht?
1 Antwort
Einen schönen guten Tag, liebe*r eddyundtabi,
Weil es macht keinen Sinn, wenn er es in...
mehr als drei Wochen ankündigt, z.B.: einen Monat voraus.
Doch, so ist es. Warum sollte es keinen Sinn ergeben? Kurzarbeit meldest Du an, wenn man die Leute zum Beispiel nicht mehr bezahlen kann oder die Aufträge kurz kommen. Das sollte sich einen Monat vorher definitiv planen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Nein... Wie gesagt, mindestens drei Wochen vorher.
Ach! Also wie ich es am Anfang dachte.. vielen Dank!!!
Und:
Die rechtzeitige Ankündigung alleine genügt nicht, denn der Arbeitgeber braucht auch die Zustimmung der Betroffenen Arbeitnehmer bzw. - dann mit kollektiver Geltung - die des Betriebsrates, sofern es einen gibt.
Was ist wenn man den Vorschlag des Chefs dann ablehnt oder nicht will?
Dann muss der Arbeitgeber ganz normal die vereinbarte Arbeitszeit bezahlen - auch wenn er nicht genug Arbeit hat.
Er trägt das Betriebsrisiko nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko"
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Er darf dann dem Arbeitnehmer auch nur dann betriebsbedingt kündigen, wenn der Arbeitsmangels nicht nur vorübergehend besteht oder ein Arbeitsplatz nicht nur vorübergehend wegfällt, sondern dauerhaft.
Also darf er das nicht einen Tag oder eine Woche davor verkünden?!!!????😳