Was ändert sich nach Gewerbeanmeldung?
Hi,
ich bin Auszubildener und möchte ein Nebengewerbe anmelden, um einen Onlineshop zu betreiben. Ändert sich da etwas wegen der (Kranken)Versicherung, oder bleibt das alles, da ich ein Nebengewerbe anmelde und noch in Ausbildung/ angestellt bin?. - BZW. kann mir jemand generell etwas Auskunft geben über mögliche Änderungen/ oder auch keine? :)
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WELCHES LAND?!
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lebe in Deutschland und das Gewerbe wäre auch in Deutschland angemeldet
3 Antworten
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Nein, keine Änderungen. Du bleibst sozialversicherungspflichtig und brauchst bis auf weiteres keine private krankenversicherung.
Die Einkünfte aus dem Online-Shop fließen ein in Deine jährliche einkommensteuererklärung.
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Durch deinen Job bist du bereits in der GKV versichert.
Eine separate Krankenversicherung oder zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse sind bei einem Nebengewerbe in aller Regel nicht notwendig. Sobald die nebenberufliche Tätigkeit jedoch einen gewissen Umfang überschreitet, wird sie vom Sozialversicherungsträger eben nicht mehr als Nebentätigkeit angesehen. Und hier kommen zwei Faktoren ins Spiel.
- Höhe der Einnahmen: Sind die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit höher als andere Einkunftsquellen, dann handelt es sich nicht mehr um ein Nebengewerbe.
- Stundenzahl im Nebengewerbe: Wird für die Nebentätigkeit mehr als 20 Stunden die Woche bzw. mehr Stunden als in der hauptberuflichen Tätigkeit, dann stuft Sie die Krankenkasse anders ein.
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danke... naja bei der zeit mit 20std, ist es eh egal, weil mann das ja eigentlich einmal einrichtet den shop und dann laufen lässt und meistens erstmal keine arbeit mehr hat. und 20std die woche komme ich eh nicht hin ...
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Schade, für Österreich hätte ich das alles erst durch gemacht. Bei uns waren die Leute von der Wirtschaftskammer ( bei euch glaube ich die Deutsche Industrie- und Handelskammer glaube ich) sehr hilfsbereit und bemüht.
Ruf dort vllt mal an, die erklären (insofern sie so was anbieten) das ganze aktuell und fehlerfrei. ;)