Was passiert wenn man bei der Beichte eine schwere Straftat gesteht?

14 Antworten

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Der Priester unterliegt dem Beichtgeheimnis - kann dir allenfalls raten, dich auch an die Polizei zu wenden.

Rechtlich gesehen: Der Geistliche hat das Recht, die Sache für sich zu behalten (Zeugnisverweigerungsrecht) und muß nichts sagen.

Er hat aber nicht die Pflicht, zu schweigen, er unterliegt NICHT der Schweigepflicht.

Wenn er plaudert, droht ihm evtl. die Exkommunizierung, das ist aber rein kirchenrechtlich. Vom Strafrecht aus gesehen hat er beide Möglichkeiten.

Er hat im übrigen sogar das Recht (aber nicht die Pflicht), zu schweigen, wenn Du ihm von einer Straftat berichtest, die Du noch vorhast und planst. Das alles gilt allerdings nur, wenn es innerhalb der Beichte, also im Rahmen der Seelsorge, geschieht.


LikeLukli  22.08.2021, 00:29

Ich verstehe nicht ganz wie du das meinst

Er hat das Recht zu schweigen und er untersteht dem Beichtgeheimnis. Das bedeutet er darf rein "kirchlich" nichts ausplaudern er darf dem Betroffenen/die Betroffene höchstens raten sich zu stellen.

Er darf den/die Betroffen/e zwar bei der Polizei ausplaudern würde damit jedoch eine Sünde begehen und seinen Status als Gesitlichen, Priester usw verlieren.

Eine weitere Option währe das er den/die Betroffen/e zum Reden dannach einlädt wobei er über alles reden darf was er dort sagt, JEDOCH darf er auf die Sünde bzw das was der/die Betroffen/e gezeichnet hat nicht anspreche denn sonnst würde er gegen das Beichtgeheimnis verstoßen und könnte ebenfalls seinen Status verlieren.

Habe ich recht? :>

Korrigiere mich falls ich falsch liege

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Da greift das Beichtgeheimnis und ein Geistlicher, egal welcher Konfession, kann nicht gezwungen werden, darüber auszusagen.

Wenn Du ernsthaft bereust, kannst Du die Absolution in der Beichte bekommen, z. B. unter der Auflage, Dich selbst anzuzeigen. Wenn Du nicht bereust, ist die Beichte ungültig. Wenn Du bereust, beichtest, die Absolution erhältst und trotzdem hinterher nicht Dein Unrecht wieder gutmachst, indem Du Dich den Behörden stellst, war Deine Reue nicht echt und Deine Beichte ist ungültig, damit ist auch die Absolution verloren. Wie Du es drehst und wendest, Du entkommst den Folgen Deiner Straftat nicht, nur weil Du beichtest. Gruß, q.


Rubensstut6  01.10.2013, 18:09

da müssten sich aber noch ganz andere Herrschaften den Behörden stellen!

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Es gibt zwei Möglichkeiten : Der Pfarrer hält sich an das kirchliche Beichtgeheimnis, dann passiert gar nichts. Oder der Pfarrer kann es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren und er leitet die Informationen weiter. In diesem Fall verliert er sein Amt als Pfarrer, wenn klar ist, woher die entsprechenden Informationen kommen.