Warum wird nichts gegen ihn unternommen?

3 Antworten

Sie können gesetzlich nicht mehr tun, solange nichts anderes vorfällt. Es reicht nicht, um ihn einzusperren. Da bleibt nur der Platzverweis oder eben eine Einweisung.

Hi Lara2006er,

Warum wird nichts gegen ihn unternommen?

Das ist eine gute Frage.

Ich habe mal eine Art Vermutung. (Vermutung bedeutet NICHT, das dem so ist! Es ist vergleichbar wie, wenn man einen Tatverdächtigen hat, der aber dennoch Unschuldig sein kann!)

Meine Vermutung ist wie folgt: Die Lästige Person hat einen Kontaktverbot zu Person A! (Genauere Infos zu der Art und Weise zu diesem Kontaktverbot, sind nicht bekannt und können somit nicht genauer herangezogen werden.)

Die lästige Person sucht dennoch hin und wieder die Nähe der Person, zu der ein Kontaktverbot besteht. Die Person A ruft daraufhin die Polizei, um die AKTUELLE SITUATION zu beseitigen! Das heißt: Die Polizei Trift vor Ort ein, findet die entsprechende aktuelle Situation vor und handelt dem entsprechend, aufgrund der aktuellen Situation! Die Polizei nimmt also die lästige Person entweder mit oder erteilt der lästigen Person einen Platzverweis um die AKTUELLE SITUATION (zu der sie gerufen wurde) zu befriedigen! Ergo: Durch das Handeln der Polizei in dieser Situation, wurde die AKTUELLE SITUATION befriedigt! Die EIGENTLICHE Ursache und/oder Verhinderung von nachfolgenden ähnlichen Situation, wiederum NICHT! Sondern einzig und alleine die AKTUELLE vor Ort standfindende Situation!

Was kann man dann machen???

Man kann/könnte/sollte folgendes machen (was allerdings auch für einen selber "relativ" an Arbeit, Nerven, Aufwand bedeutet!): JEDES MAL (und ich meine im wahrsten Sinne der Wortes wirklich "JEDES MAL" eine Anzeige erstatte, gegen diese lästige Person! Und das wirklich JEDES MAL!

Rufe ich die Polizei, dann klärt sie die aktuelle Situation vor Ort und sorgt dafür, das Recht und Gesetzt an Ort und Stelle eingehalten wird.

Beispiel: 23:00 Uhr! Dein Nachbar über Dir feiert in der Woche oder auch am Wochenende eine Party mit 30 Gästen. Und das so dermaßen, das Du Dich (in Deiner Wohnung) mitten drin fühlst! Du bist genervt, verärgert, wütend! Und das zurecht! Du rufst die Polizei! Die Polizei sagt Deinem Nachbarn, das ab 22Uhr die Gesetzliche Nachtruhe herrscht und das ab dieser Uhrzeit, die Lautstärke auf Zimmerlaustärke zu halten ist. Das heißt: Das die Lautstärke in dem Zimmer, das betreffende Zimmer NICHT verlassen darf! Die Polizei kann in diesem falle die Party als beendet erklären und/oder auffällige Gäste einen Platzverbot erteilen ("Wenn Du ihn "5" Minuten nicht hier verschwunden bist, wirst Du festgenommen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt!") oder können auch mit auf die Wache mitgenommen werden. MEHR PASSIERT eher NICHT!

Beispiel 2: (Alles wie gerade eben erwähnt im ersten Beispiel!) Jetzt erstattest Du Anzeige, wegen Ruhestörung/Lärmbelästigung, gegen Deinen Nachbarn! Das kann dann dazu führen, das Du und Dein Nachbar, wegen dieser Sache, vor Gericht wiederfindet! Auf Grund Deiner Aussage (am besten natürlich noch unterstützt von weiteren Zeugen (anderen Nachbarn?) und dem Protokoll der Polizeistreife (die von Dir gerufen, halt vor Ort war um für Ordnung/Ruhe zu sorgen), kann es DANN zu einem Urteil GEGEN Deinem Lärmenden Nachbarn kommen! Vielleicht nur ein Art "Dududu..*mit erhobenen Zeigefinger! ODER eine Art Bewährungsstrafe: "In den nächsten 12 Monaten hällst Du Dich an die Ruhezeiten, anderen falls, bekommst Du 3 Monate Haft!" Oder: "30 Tagessätze, je 15€!" Das währen 450,00€ Geldstrafe!

DAS wird aber nur passieren, wenn man die betreffende Person Anzeigt!

Fazit: Ruft man die Polizei: Wird die aktuelle Situation vor Ort geklärt!

Zeigt man die betreffende Person an, wird die Justiz (Gerichte) auf den Fall aufmerksam gemacht. Polizeieinsätze in früheren Fällen zu dem Fall, werden 8soweit möglich) mit in Betracht gezogen! Außerdem ein früheres erlassenen Kontaktverbot, wird ebenfalls angeschaut! Und das gesamt Bild, was sich dann ergibt + Aussagen direkten Beteiligten/Anzeigenerstatter/Anzeigenerstatterin/Zeugen/Nachbarn, und das Verhalten/Wirken/erklären des Angeklagten, wird dann das Urteil des Gerichts beeinflussen!

Die Polizei ist in einer aktuellen Situation hilfreich und notwendig/wichtig! Für weiterreichenden Folgen (über der aktuellen Situation hinausübergreifend) ist eine zusätzliche Anzeige eher noch Hilfreicher!

Nach diesem Vorfall erwirkte meine Mitbewohner erfolgreich ein Kontaktverbot gegen ihren Ex vor Gericht 

Der Polizei ist es eher Egal, wer, was, wie, weswegen, weshalb, warum, wann, und wie was erwirkt hat vor Gericht! Sie ist eher für die aktuelle Situation vor Ort da. Wenn (als Beispiel) Du einen Gerichtsbeschluss gegen mich hast, in der ich mich Dir nicht näher als 20 Meter nähern darf und ich es dennoch tue. Dann rufst Du die Polizei. Die kommt an und sagt zu mir: "Ey, Freundchen, geh mal 1 Meter zurück! Kapiert?" Und das wars im großen und ganzen. Wenn ich aber immer wieder mich Dir auf unter 20 Meter nähere, dann muss Du mich deswegen Anzeigen! Mit dem Hinweis, das ich den gerichtlichen Abstandsurteil, in mehreren Fällen deutlich missachtet habe! Und dann muss ich dem Gericht rede und Antwort stehen!

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

Alles gute Dir.

Wenn es für Haft nicht ausreicht, bliebe eben nur Zwangseinweisung. Dann ist er wieder zurück, und so weiter. So ist das mit Kleindelikten. Das Spiel führt sich fort bis dann endlich Blut geflossen ist, und dann machen Politiker und Polizei die Hände in die Luft und sagen "das hat keiner kommen sehen!". Darüber hinaus ist das System eh scheiße, solche Leute müssen örtlich versetzt und in festen Wohngruppen, zur Not auch mit Ausgangsbeschränkungen, untergebracht werden wo Intensivbetreuung und Fachpersonal 24/7 zugegen sind. Aber heutzutage wird eben nur Pingpong mit solchen Leuten gespielt, es fehlen Konzepte und Gelder dafür. Am Ende tragen eben die Gesellschaft als ganzes und die "Problemfälle" im besonderen den Schaden davon. Wenn sich nichts tut empfehle ich euch einen Umzug.