Warum sind die Morde aus dem Weltkrieg nicht verjährt?

2 Antworten

Also. 1945 war zwar 20 Jahre verjährung für mord. Das wurde aber 1965 genau aus diesem Grund auf 30 Jahre erhöht. 1969 hat man dann eben wegen diesem spezifischen Fall nochmal Gesetze verabschiedet die in spezifischen Fällen die verjährung pausieren konnten bis dann letztlich 1979 die verjährungsfrist für Mord gänzlich abgeschafft wurde, übrigens gerade wegen der Debatte über Morde aus der NS Zeit.

Daher muss zwar im einzelfall geprüft werden, sollte so ein Fall nochmal auftauchen, ob der jetzt verjährt ist oder nicht, aber durch die getroffenen Rechtlichen entscheidungen über die Jahre ist das recht Wasserdicht.

Grüße

Für Verjährung gilt das strafrechtliche Rückwirkungsverbot nach herrschender Meinung nicht. Grund sei, dass der Zweck der Verjährung sei, Rechtsfrieden herzustellen, nicht Rechtssicherheit für den Täter zu schaffen.