Warum muss Österreich keine Entschädigungszahlungen an Israel tätigen?

1 Antwort

Die nationalrechtliche Mittelbarkeit zur Verantwortung ergab sich aus dem Umstand der zentral in Deutschland mit Hitler verortbaren Diktatur zur damaligen Zeit. Damit bekam Deutschland, bzw. das 3. Reich entsprechend auf nationaler Rechtsebene auch alleinig die Schuld. Da Österreich Ende 1938 Teil des deutschen Reichs wurde, sah man es von Klägerseite ab da zu Recht nicht mehr als selbstverantwortlich und souverän entscheidende Nation.

Das deutsche 3.Reich hatte zudem damals keinen territorialen Krieg mit Israel, welches es als territoriale Nation auch erst ab 1948 gab. Somit kann, bzw. konnte man später nur persönliche Forderungen aus Kreisen der eigenen Ahnen, bzw. als damals direkt betroffene Person stellen.

Punkt zwei wäre die rechtsstaatliche Nachfolge in der nationalen Verantwortung des dritten Reichs, und diese Rechtsnachfolge ging anteilig halt nur auf die zwei ehemaligen deutschen Teilnationen BRD und DDR über. Österreich wurde hingegen wieder auf seine eigene Rechtsnachfolge zum Nationalstatus vor seinem Beitritt ins großdeutsche 3. Reich zurück versetzt und mußte hiermit für sich selbst entsprechende Reparationen an die 4 Siegermächte leisten.

Da es auch hier keinen territorialnationalen Krieg zwischen Österreich und dem noch nicht vorhandenen Staat Israel gab, kann somit von Israel national keine Reparation von Österreich als Nation gefordert werden.

Somit fanden und finden sämtliche Rechtsverfahren jüdischer Familien mehr oder weniger nur auf zivilrechtlicher Basis gegen die damals nutznießenden Firmen einerseits wegen Lohnersatz statt, und auf nationaler Ebene gegen Deutschland vor allem wegen der Zwangsenteignungen um Hab und Gut gegen jüdische Teile der in vom deutschen Reich nebst Umgebung betroffenen Bevölkerung.