Warum ist Malzbier ab 16?

8 Antworten

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Malzbier fällt definitiv nicht unter die Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes, da es kein alkoholhaltiges Getränk im Sinne dieses Gesetzes ist. Wenn ein Laden die Ware trotzdem nicht an Jugendliche verkauft, geschieht das auf dessen eigene Initiative und ohne gesetzliche Begründung hin. Dagegen machen kannst Du letztlich nichts, wenn die nicht fähig sind, einen Gesetzestext zu lesen, ist das deren Sache und verkaufen MÜSSEN tun sie das Malzbier ja nicht.


Josefka63  30.11.2011, 01:21

Danke fürs Sternchen :-) Vielleicht druckst Du Dir § 9 JugendSchG http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

und den Kommentar dazu

*Das Jugendschutzgesetz enthält keine spezielle Bestimmung für alkoholfreies Bier. Die Jugendschutzreferentinnen und Jugendschutzreferenten der Länder haben sich darauf verständigt, dass alkoholfreies Bier, d.h. jedes Bier mit einem Alkoholgehalt von unter 0,5 % vol., nicht unter das Abgabeverbot nach § 9 des Jugendschutzgesetzes fällt. Der Gesetzgeber duldet die Abgabe und den Verzehr von Lebensmitteln, in denen nur geringfügige Mengen von Alkohol enthalten sind (§ 9 Abs. 1 Jugendschutzgesetz). In anderen Produkten, beispielsweise dem Malzbier und verschiedenen Aromastoffen in Lebensmittelprodukten finden sich Alkoholmengen, die nach allgemeinem Verständnis nicht als Einstieg in den Alkoholkonsum gelten. *

mal aus und diskutierst die Sache mit dem Marktleiter :-)

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Malzbier darfste immer. Da ist zwar auch Alkohl drinne. Aber so wenig das das sogar kleine Kinder kaufen können.


Marshmallow2277 
Beitragsersteller
 30.11.2011, 01:08

Geht eben nicht

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wer behauptet das?

und kann es beweisen!


Marshmallow2277 
Beitragsersteller
 30.11.2011, 01:04

Ich war letztens im Netto und wollte mir Malzbier kaufen, meinte der Kassierer: Zeig den Ausweis.... Hab ich gesagt: Malzbier ist doch nicht ab 16, oder Er so: Doch Deshalb farge ich

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wolfgang001  30.11.2011, 01:14
@Marshmallow2277

Wolltest Du Malzbier oder Malztrunk kaufen? Der Verkauf von Bier ist erst an Leute ab 16 Jahren erlaubt

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quasselstripper  30.11.2011, 01:05

§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG)

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Steht da eine % Zahl drauf?

Hab keine Lust an Kühlschrank zu gehen...


Marshmallow2277 
Beitragsersteller
 30.11.2011, 01:10

Weiß nicht, ich weiß nur, dass vorne dick und fett ALKOHOLFREI dran stand

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Da immer noch ein kleiner Teil Alkohol drin ist, ganz minimal, aber er ist drin....

Aber eigentlich weiss ich davon nichts :-) (ab 16)


quasselstripper  30.11.2011, 01:03

Aber das ist doch Schwachsinn - oder. In Fruchtsäften ist doch teilweise mehr Alkohol drin als in Malzbier. Da hat von den Gesetzgebern wohl einer Sch..sse gebaut. Anders kann ich mir das nicht erklären.

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elli8000  30.11.2011, 01:07
@quasselstripper

Ja, wieder mal ;-)))

Das mit den Säften kommt wahrscheinlich noch, aber die haben ja noch den Vitamin-Bonus ;-))))

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