Warum ist die Yamaha WR 125 R nur noch dieses Jahr verfügbar?
3 Antworten
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Ab dem 01.01.2017 gilt die EURO 4 Norm, die ABS, verbesserte Abgaswerte usw bei jedem neu zugelassenen Fahrzeug vorschreibt.
Das bedeutet, wenn eine WR 125 R z.B am 03.01.2017 noch nie zugelassen wurde, als Fabrik neu, dann kannst du sie auch nicht mehr zulassen.
Wenn sie vor dem 01.01.2017 eine Tageszulassung hatte, dann darf sie auch nach dem Datum wieder angemeldet werden.
Und ab diesem Datum werden diese Maschinen einfach nicht mehr gebaut, da es ein zu hoher Aufwand wäre sie auf die EURO 4 Norm zu bekommen.
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Das mit Euro 4 wurde ja schon beantwortet.
Da ABS auch genannt wurde -> ein paar Zeilen dazuABS -> betrifft nicht die Leichtkrafträder. Das ist also nicht der Grund wieso Maschinen vom Markt genommen werden.
Ganz genau genommen: Seit Januar 2016 ist ABS bereits Pflicht - für alle neu typisierten Motorräder mit mehr als 125 ccm. Was also erst dieses Jahr neu auf den Markt kam musste bereits ABS haben.
Ab Januar 2017 gilt die ABS-Regelung generell für alle neu zugelassenen Motorräder mit mehr als 125 ccm. Also auch für Ladenhüter, welche noch keine Straßenzulassung hatten, aber noch vor Januar 2016 homologiert wurden.
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einen zusatz hast du aber noch vergessen. ja leichtkrafträder brauchen nicht unbedingt ein abs. ABER: falls ein leichtkraftrad kein abs hat ( neuzugelassen ab 2017 ) ist eine kombibremse vorgeschrieben.
laut gesetzt müssen motorräder ab 125ccm ein ABS haben- für fahrzeuge unter 125ccm ist eine Kombibremse ODER ein ABS vorgeschrieben. es bleibt als dem hersteller überlassen welche der beiden bremsen es einbaut.
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Wegen der neuen Abgasnorm die 2017 kommt denke ich mal
*ABS zählt nur für Straßenmotorräder. (keine Enduros)