Warum hat Google Drive kein Impressum?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PeterP58/1678805585505_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.png?v=1678805586000)
Die Anbieterkennzeichnungspflicht gilt nur für deutsche Unternehmen und Dienste, die in Deutschland sind oder gehostet werden ... Da Google ihren Hauptsitz nicht in (als Beispiel) Hamburg hat und die Server-Zentrale nicht in Nürnberg ist, betrifft es dieses Unternehmen nicht ...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Babelfish/1600521171320_nmmslarge__47_47_690_690_7a344d30a971c61ba08b6baba08a321b.png?v=1600521171000)
Das ist falsch. Wer Kunden aus Deutschland oder der EU anspricht, der muss auch die entsprechenden nationalen oder EU-Gesetze einhalten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Babelfish/1600521171320_nmmslarge__47_47_690_690_7a344d30a971c61ba08b6baba08a321b.png?v=1600521171000)
Wenn du nicht eingeloggt bist, wirst du auf diese Seite weitergeleitet:
https://www.google.com/intl/de/drive/
Dort findest du eigentlich alle notwendigen Informationen.
Sofern du eingeloggt bist, stehst du schon in einer Geschäftsbeziehung mit Google und die Impressum-Regel gilt dann nicht mehr so, da du den Nutzungsbedingungen schon vorher zugestimmt hast.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/MCMartox/1583951806855_nmmslarge__0_0_462_462_e1b649f09d4221a7322665d0b102aa2d.jpg?v=1583951807000)
Google Drive gehört ja zu Google und Google hat ja ein Impressum https://www.google.de/contact/impressum.html
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EinAlexander/1568031404353_nmmslarge__0_0_355_355_53fff13ea2c79ad9fbc680094640ebd8.jpg?v=1568031404000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MCMartox/1583951806855_nmmslarge__0_0_462_462_e1b649f09d4221a7322665d0b102aa2d.jpg?v=1583951807000)
Hab davon nie gehört. Kannste mit mal nh Link geben wo das festgelegt ist?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EinAlexander/1568031404353_nmmslarge__0_0_355_355_53fff13ea2c79ad9fbc680094640ebd8.jpg?v=1568031404000)
Kannste mit mal nh Link geben wo das festgelegt ist?
Im Paragraph 5 des Telemediengesetzes. Dort ist festgelegt, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar“ sein muss. Die Rechtsprechung interpretiert „leicht erreichbar“ als max. 2 Klicks.
Ok, aber ich hab mal gehört das ein Impressum in 2 Klicken erreichbar sein muss. Warum hier nicht? Oder stimmt das einfach nicht?