Warenausfuhr -> Gedankengang korrekt?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da es sich scheinbar um das Verständnis des Grundprinzips der Ausfuhr handeln soll, gehen wir mal weg vom Zucker zu - sagen wir mal - bestimmten Zahnrädern, die keine Dual-Use-Ware sind.

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) muss inzwischen zwingend elektronisch erstellt werden. Ob online via zoll.de oder mit entsprechender Software. Außerdem ist die vorgesehene Ausgangszollstelle anzugeben. Angenommen der Versender sitzt in Hamburg und die Sendung soll mit der Emirates nach Dubai. Nun gibt es einen Direktflug Hamburg-Dubai und der Versender hat als geplante Ausgangszollstelle korrekterweise Hamburg-Flughafen angegeben. Nun kann die Sendung aus irgendwelchen Gründen (z.B. Frachtraum für den fraglichen Flug bereits überbucht) nicht über Hamburg geht, sondern per Luftfrachtersatzverkehr über Frankfurt. Dann muss die Sendung natürlich für die 2. Stufe ("Qualifizierte Gestellung") in Frankfurt angemeldet werden. Im ABD (und im Datensatz) steht aber Hamburg. Wat nu? Kein Problem! Hamburg war die "vorgesehene" Stelle - ein Plan, der sich geändert hat. Wichtig ist nur, dass die qualifizierte Gestellung nicht in Hamburg sondern in Frankfurt passiert. Das ZA Frankfurt Flughafen kann mit der MRN-Nummer auf den kompletten Datensatz des ABD zugreifen und seine Entscheidung (z.B. Freigabe, Dokumentenbeschau, vollständige Esport-Beschau, o.ä.) treffen. In Frankfurt muss dann der ggf. erfolgten Anordnung nachgekommen werden. Bei einem positiven Ergebnis wird die Freigabe erteilt und die Sendung kann fliegen.


alexthegreat82 
Beitragsersteller
 01.06.2014, 23:40

Hut ab für diese hilfreiche Antwort ! Vielen Dank

kannst Du mir noch den Zusammenhang von Ausfuhr- und Ausgangszollstelle erklären ? Sind beide elektronisch verbunden ?

Meines Wissens müssen doch beide bei der Warenausfuhr benachrichtigt werden oder `?

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SpediHAJ  02.06.2014, 11:41
@alexthegreat82

Man muss die Prozesse trennen. Die Ausgangszollselle ist die Grenzzollstelle, über die die Ware die EU verläßt. Die Ausfuhrzollstelle ist das für den Ausführer zuständige und in der Regel nächstgelegene (manchmal kann es sich um ein paar Kilometer Unterschied handeln, wenn der Ausführer in der Nähe der Zuständigkeitsgrenze sitzt; die Zuständigkeitsbereiche siod nach Postleitzahl definiert) Binnenzollamt.

Meines Wissens wird die Ausgangszollstelle nicht von der Ausfuhrzollstelle benachrichtigt, da sich erstere ja noch ändern kann. Allerdings stehen beide in Verbindung mit der gleichen Datenbank, so dass jede Ausgangszollstelle auf jede Anmeldung zugreifen kann. Die Benachrichtigung der Ausgangszollstelle über die beabsichtigte Ausfuhr erfolgt kurz vor der Ausfuhr - in der Luftfracht kurz vor Übergabe an die Airline, mit der die Sendung die EU verläßt - wie schon gesagt: Elektronisch. Die Airline nimmt die Sendung erst an, wenn die Ausgangszollstelle die Zustimmung zur Ausfuhr (ggf. nach weiteren Überprüfungen) erteilt hat.

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