Ware falsch ausgezeichnet!

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Der Preis auf der Ware gilt! 54%
Der richtige Preis gilt! 46%
Immer zugunsten des Kunden, je nach dem, ob der falsche Preis niedriger oder höher ist! 0%

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Der richtige Preis gilt!

Der Käufer kann den Verkauf auch verweigern. Es ist ein Irrglaube das der Verkäufer dazu gezwungen ist die Ware zum falschen Preis herraus zugeben. Einige Geschäfte verkaufen manche Produkte das aus Kollanz zum niedrigeren Preis. Aber anderseits könnte ja auch der Kunde die Klebeetikette vertauscht haben um sich einen Vorteil zu erschleichen.

Der Preis auf der Ware gilt!

Die Preisauszeichnung ist gesetzlich geregelt. Wenn es kein offensichtlicher Fehler ist, muss Dir der Händler die Ware zum ausgeschriebenen Preis geben. Ein offensichtlicher Fehler wäre, wenn das Buch z.B. für 20 Cent statt für 20 Euro ausgeschrieben wäre. Ist es aber mit 18 Euro angeschrieben und der Scanner gibt 20 Euro an, müssen sie's Dir für 18 Euro geben.


Charlotte2 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 20:29

BUCHPREISBINDUNGSGESETZ, § 3 Preisbindung: Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher. § 9 Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche: (1) Wer den Vorschriften dieses Gesetzes zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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Der Preis auf der Ware gilt!

der kaufvertrag kommt erst an der kasse zustande. die kassiererin nennt dir den preis, das ist das angebot - du bezahlst, das wäre die angebotsannahme. wenn du nicht bezahlst, dann hast du das angebot eben ausgeschlagen. ein angebot ist immer an eine person gerichtet. der preis auf dem buch ist nur eine anpreisung. auch verkäufer haben ein recht auf irrtum. sind ja auch nur menschen. so tragisch war das doch nicht. oder?


Charlotte2 
Beitragsersteller
 06.02.2011, 11:53

Dann passt aber deine Antwort nicht mit deiner Abstimmung zusammen!

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malla  06.02.2011, 16:34
@Charlotte2

ja, haste recht, hab nicht richtig aufgepasst. hatte es mal wieder eilig. sorry.

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Der richtige Preis gilt!

Du erhältst an der Kasse ein neues Angebot zu dem richtigen Preis, das Du annehmen kannst oder auch nicht.

Der Preis auf der Ware gilt!

Es gilt das, was ausgezeichnet ist, egal ob der Verkäufer dann ev. auch einbüßen kann. Nachzulesen im Handelsgesetzbuch (HGB)


Charlotte2 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 19:59

Wo genau finde ich denn das im HGB?

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Charlotte2 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 20:21
@SoNiEricsSon

Hmmm...erstens glaube ich, dass es doch grundsätzlich so ist, dass eine Preisauszeichnung ein invitatio ad offerendum ist, also eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Wenn die Kassiererin sagt, "Oh, die Ware ist falsch ausgezeichnet, sind Sie mit Preis x einverstanden?", dann gibt sie ein neues Angebot ab, dem man entweder zustimmen oder das man ablehnen kann... Zweitens sind speziell Bücher preisgebunden, d.h. der Händler muss die vom Verlag festgesetzten Preise gegenüber dem Letztabnehmer unbedingt einhalten, sonst macht er sich strafbar. Hat sich bei einem Buch der gebundene Ladenpreis geändert, und der Händler hat es versäumt, das Buch umzuzeichnen, ist das zwar ärgerlich, aber er muss es zu dem Preis verkaufen, der der gültige Ladenpreis ist. Alles im Buchpreisbindungsgesetz nachzulesen

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Charlotte2 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 20:31
@Charlotte2

BUCHPREISBINDUNGSGESETZ, § 3 Preisbindung: Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher. § 9 Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche: (1) Wer den Vorschriften dieses Gesetzes zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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SoNiEricsSon  05.02.2011, 20:33
@Charlotte2

Nein, der ausgezeichnete Preis ist bindend, auch wenn sich der Mitarbeiter geirrt hat. Normalerweise sollte der Preis von einem 2ten Mitarbeiter geprüft werden, dies ist offenbar nicht geschehen. (ich bin IHK-geprüfter Kaufmann i.R.)

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Charlotte2 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 20:36
@SoNiEricsSon

Ich bin Buchhändlerin...Wir machen uns strafbar, wenn wir den gebundenen Ladenpreis nicht einhalten!

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SoNiEricsSon  05.02.2011, 20:45
@Charlotte2

Dann hast Du leider die Folgen zu tragen, wenn der Kunde auf den Preis besteht, entweder Du gibst nach oder Du hast einen Kunden weniger.

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Charlotte2 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 20:53
@SoNiEricsSon

Kulanz die andere Sache, klar, aber um die gings mir ja gar nicht! Wenn es Centbeträge sind, sind wir auch Kulant, auch wenns rechtlich nicht ganz so in Ordnung ist. Aber wenns mehrere Euro geht, können wir das nicht bringen, weil wir sonst angezeigt werden können! Aber jetzt muss ich mal blöd fragen: Gilt das, was du sagst, auch, wenn der Preis irrtümlich zu hoch ausgezeichnet ist? Wenn ein Produkt (Bücher ausgenommen) egtl. 8€ kostet und irrtümlich mit 10€ ausgezeichnet ist? Gilt dann auch der Preis an der Ware? Weil das verprellt den Kunden ja dann auch!

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SoNiEricsSon  05.02.2011, 22:32
@Charlotte2

In dem Fall ist es ja richtig, die andere Seite, das gleicht die Verluste aus. Und wenn es der Kunde akzeptiert, ist es doch ok. Es geht ja hier um die "Preisauszeichnung"

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Charlotte2 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 22:43
@SoNiEricsSon

Ja, es geht um die Preisauszeichnung. Wenn ich das Preisangabengesetz richtig gelesen habe, besagt es doch nur, dass Ware grundsätzlich ausgezeichnet sein muss, aber doch nicht, dass der ausgezeichnete Preis bindend ist, oder? So hab ich das jedenfalls beim Durchlesen des Links verstanden...

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SoNiEricsSon  06.02.2011, 19:24
@Charlotte2

Der angegebene (aufgebrachte) Preis, ist bindend, egal, wer den bestimmt und ob er der Realität entspricht. (Preiswahrheit und Preisklarheit nennt sich die Stelle da im HGB).

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