War der Politbüroprozess Teil der Mauerschützenprozesse oder gilt er als ein eigener?
Schreibe Grad eine Arbeit über die Mauerschützenprozesse und bin mir unsicher ob ich über den Politbüroprozess sprechen sollte, weil ich nicht weiß ob es über mein Thema hinausgehen würde. Genauer gesagt schreibe ich in dem Kapitel über die öffentliche Meinung zu den Prozessen und hab jetzt ein Video gefunden, in dem Zuschauer des Krenz-verfahrens ihre Meinung gegeben haben welche ich in meine Arbeit aufnehmen wollte
1 Antwort
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Hallo
beim Politbüroprozess ging es unter anderen um die Legalität des Mauerschützenverfahren. Bzw der Legalität der Republikfluchtgesetze. Wobei die DDR hat das in deren Grundgesetz verklausuliert und es gab keinen gesetzlichen Schiessbefehl oder die Anwendung zur Gewalt, das war in anderen Texten wie dem Polizeigesetz oder Grenzmilitärgesetz konkreter formuliert aber es gab keinen "Schiessbefehl" es gab eine Art prophlaktische Gewaltanwendung bei Republikflucht deren Praxis nun mal die Anwendung von Waffen war. Am Ende hat das Politbüro über die Gestzesformulierung die Schiessentscheidung und Ausführung dem Grenzer überlassen der damit nach DDR Gesetzen zum Todschläger wurde. Die DDR hat aber die Grenzer dazu verbal und in Ausführung aufgefordert und zwar wurden die Todesfälle von der VoPo, Militärpolizei oder Stasi "untersucht" aber danach "belohnt"
https://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel#Mauersch%C3%BCtzen-Prozesse
In der BRD haben ehemalige Nazi Justitare unter der CDU Regierung (Globke) jede Menge Schlupflöcher wie den Befehlsnotstand eingebaut.
Der DDR Grenzer hatte keinen "Befehlsnotstand" aufgrund der DDR Gesetze.
Diese Paragraphen musste man erst mal wieder ausbauen der Fritz Bauer hatte schon Mitte der 50er eine Liste aber die Regierung hatte kein Interesse. Nach 1990 wurden viele Nachkriegsgesetzte der BRD und viele Reichsgesetze von Bismark bis Adolf "ausgemistet" aber nicht alle (Majestätenbeleidigung).