Wann werden Lehrer verbeamtet und wann bekommen sie nur Jahresverträge?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier wird von der Agentur für Arbeit eine nicht zureichende Beratung gegeben und verallgemeinert. Da muss man schin genauer hinschauen (Stichwort "Verträge von befristet angestellten Lehrern - Vertretungslehrer)

https://www.sueddeutsche.de/news/bildung/schulen---hamburg-gew-kritisiert-befristete-vertraege-fuer-lehrer-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180705-99-19493

Es betrifft vor allem Vertretungslehrer, die zu den Sommerferein entlassen wurden.

Wenn man anch dem Referendariat keine feste Stelle (Verbeamtung)bekommt, muss man manchmal erst Vertretungen machen- so kommen Lehrer zu Vertretungsstellen.

Die Antwort ist also nicht so einfach und es hängt von der studierten Schulform, Bundesland und den politischen Entscheidungen zum jeweilgem Zeitpunkt ab.

Man kann im Übrigen das BL nach dem Studium oder Referendariat wechseln, dorthin zum Beispiel wo Bedarf und guten Konditionen bestehen.

In der Regel ist das Gymnasium überlaufen, die Schulen der Sek 1 und Grundschulen verzeichnen derzeit Lehrermangel.

Ich würde mich eher fragen, ob der Beruf mit all seinen Herausforderungen etwas für mich ist und welche Schulform und welche Fächer in Frage kommen.

Über die Fächerwahl kann man die Einstellungschancen schon etwas steuern.

Nein, es erfolgt keine automatische Verbeamtung. Entscheiden tut der jeweilige Dienstherr.

Das kommt auf die Schule und das Bundesland an...

allerdings wäre das für mich kein Grund meinen Traumjob nicht auszuüben

traurig, dass das arbeitsamste etwas sagt, bei dem Lehrermangel

Planstelle mit absolviertem Referendariat ist in den meisten BL Verbeamtung. Bewerbung auf Elternzeitvertretung ist befristet

Scheinbar scheint die Auskunftsstelle der Bundesagentur für Arbeit, keinen blassen Schimmer bezüglich Lehrkräften an staatlichen Schulen, zu haben.

Informiere dich beim zuständigen Studienseminar deines Bundeslandes.

Jahresverträge gibt es im Schuldienst nicht.

Entweder werden die Lehramtsanwärter, oder Studienreferendare nach der bestandenen Prüfung, vorübergehend als Angestellte übernommen, oder als Beamte.