Wann Post vom Nachlassgericht?

3 Antworten

Du schreibst was vom 'Berliner Testament'. Wenn dein Vater noch lebt, dann erben die Kinder erst nach dem Tod des Vaters.

Normalerweise steht im Berliner Testament, dass Kinder, die beim Tod des ersten Elternteils auf ihrem Erbe bestehen, nur den Pflichtteil (die Hälfte, die dem Kind normalerweise zusteht) bekommen.

Wenn Du im August 2016 Post vom Nachlaßgericht erhalten hast, muß doch daraus zu ersehen sein, was aus dem Nachlaß der Mutter geworden ist. Wurde ein Testament gemacht, dann hast Du einen Pflichtteilanspruch, oder gibt es einen Erbschein, diesen erhält meist der Antragsteller. Wenn Du Wert darauf legst, ihn zu erhalten, mußt Du eine Kopie beim Gericht anfordern.


Ivepe 
Beitragsersteller
 03.03.2017, 18:07

Hätte ja sein können, meine Schwägerin hat vergessen 1 Kind mit anzugeben (mich), weil sie sich als damals Stärkste um alles kümmern "wollte". Weshalb ich nur einen Abschlussbrief bekommen hab dann, wenn das nicht nach der Testamentform/-art geht alles.

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Hast Du denn den Erbschein schon? Der ist wichtig. Ansonsten kommt gar nichts.


Ivepe 
Beitragsersteller
 03.03.2017, 17:57

Hätte ich POST bekommen müssen oder nicht? Kenn ich mich damit aus? 

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