Wann muss man Sekundärliteratur in einer Hausarbeit angeben?
Hallo,
ich schreibe gerade meine erste Hausarbeit in meinem Studium und möchte gerne den folgenden Satz aus der Publikation von Wolf Dieter Hauenschild direkt zitieren:
Da das Zitat (Parlament im Parlament) in Anführungszeichen ist, müsste ich doch wie folgt zitieren:
Eschenberg, Theodor: Staat und Gesellschaft in Deutschland, 1. Aufl., Stuttgart 1956, S.532 zit. nach: Hauenschild, Wolf Dieter: Wesen und Rechtsnatur der parlamentarischen Fraktionen Bd. 79, Berlin 1988, Schriften zum öffentlichen Recht, S. 202.
Ist das richtig? :D Ich zitiere nach dem deutschen Vorgehen. Und im Literaturverzeichnis nenne ich nur die Sekundärliteratur, oder habe ich das falsch verstanden?
Wie verhält es sich, wenn der Abschnitt den ich zitieren möchte, von Dieter Hausenschild mit keinen Anführungszeichen versehen ist? Also er selber indirekt zitiert hat? Muss ich trotzdem die Primärquelle such zitieren oder reicht eine Angabe des Sekundärwerks?
Vielen Dank und LG.
1 Antwort
Ich persönlich würde das Originalzitat von Hausenschild im Orignalwerk überprüfen (du hast ja die Quellenangabe) und dann daraus zitieren. Es könnte ja sein, dass die Angabe nicht stimmt, weswegen das immer gegengeprüft werden sollte. Im Literaturverzeichnis wird das Werk dann natürlich getrennt aufgeführt.
Genauso würde ich auch bei indirekten Zitaten vorgehen. Alternativ kannst du aber auch deutlich machen, dass es sich um ein indirektes Zitat handelt, indem du etwa schreibst "Eschenberg bezieht sich auf Hausenschild" oder so ähnlich. Kommt natürlich auf den genauen Satz an und weswegen dieser in der Quelle zitiert wurde etc. Dann brauchst du nur Eschenberg angeben und kannst das "zit. Nach ..." weglassen.
Kleiner Hinweis noch: In den Fußnoten wird für gewöhnlich VORNAME NACHNAME geschrieben, im Literaturverzeichnis dann NACHNAME, VORNAME.