Wann muss man gebuchten Flug bezahlen?
Hallo , wir buchen sonst immer einen pauschal urlaub, und da bezahlen wir 10 - 20 % als Anzahlung gleich nach der Buchung und den Rest 4 Wochen vor dem Urlaub. Jetzt müssen wir wahrscheinlich den Flug und die Unterkunft getrennt buchen - wann muss ich denn den Flug bezahlen? wer kennt sich aus und kann mir Tips geben?
10 Antworten
Frag doch mal beim Reisebüro nach oder einer Fluggesellschaft, die wissen es sicher:
http://www.derpart24.de/reiseberichte/flugreisen.html
Der Flug muss vor Flugantritt bezahlt sein. Am Besten mal die AGB der Fluggesellschaft lesen.
Ja, klar vor Abflug - aber meine Frage war ob ich erst nur eine Anzahlung machen kann und den Rest erst 4 Wochen vorher??!!!
wenn es über ein Reisebüro geht ist es egal ob Pauschal oder Einzelbuchungen. Bezahlung wie gehabt.
Genaue Ausführungen zur Anzahlung bei Reisen samt Briefvorlagen finden sich bei http://www.reiserechts-register.de/urteilezupauschalreisen/reisebuchung-ueberbuchung-pauschalreise/anzahlung-reisepreis/anzahlung-reisepreis.php
Das Ticket muss vor oder unmitelbar nach der Ausstellung bezahlt werden.
Der Ausstellungstermin haengt von der gewaehlten Buchungsklasse ab. Besonders in den guenstigeren Buchungsklassen sind die Ausstellfristen meist sehr kurz (1 bis 7 Tage) und die Stornokosten sehr hoch. In teureren Buchungsklassen ist es hingegen oft moeglich, das Ticket erst kurz vor dem Flug ausstellen zu lassen/zu bezahlen. Auch sind hier die Stornobedingungen entsprechend freundlicher.
Eine fruehzeitige Ticketausstellung hat den Vorteil, dass man sich damit vor eventuellen Gebuehrenerhoehungen der Fluggesellschaft schuetzt. Ist das Ticket einmal ausgestellt, koennen einem interne Gebuehrenerhoehungen der Fluggesellschaft (z.B. Treibstoffzuschlag) zwischen Ticketausstellung und Flug egal sein. Lediglich Gebuehrenerhhoehungen oder Erhebungen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen, duerfen dann noch zusaetzlich erhoben werden (z.B. passagierabhaengige Sicherheits- oder allgemeine Flughafengebuehren eines Flughafenbetreibers).
Laesst man das Ticket hingegen erst "auf den letzten Druecker" ausstellen, koennen auch zwischen dem Buchungstag und dem Tag der Ticketausstellung erfolgte Erhoehungen der internen Gebuehren der betreffenden Fluggesellschaft beim Passagier geltend gemacht werden.
Gruss DerCAM