Wann kann man von der Polizei mitgenommen werden?
Jemand wird von der Polizei kontrolliert, aus welchen Gründen auch immer.
Wenn die Person nicht gesucht wird, kann die dann trotzdem mitgenommen werden?
Beispielsweise ein Pädophiler ist vorbestraft und geht an einer Schule vorbei.
Da an der Schule mehrfach Straftaten passiert sind, kontrolliert die Polizei dort häufig.
Der Pädophile wird kontrolliert.
Hat nichts gemacht, wird er dann trotzdem mitgenommen, damit er nichts anstellt oder muss erst etwas passieren?
Weil einerseits ist jede Tat eine Tat zu viel, andererseits kann man Unschuldige in Deutschland nicht wegsperren.
Das mit der Pädophilie war lediglich ein Beispiel zur Verdeutlichung.
Es gibt bestimmt noch andere Fälle mit ähnlicher Thematik.
1 Antwort
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Vorbeugend wegschliessen ist in D nicht vorgesehen.
Nen Mann, nur weil "es" technisch könnte, mitzunehmen - wäre gegen das Gesetz.