Wann kann ein Kind von Förderschule auf die Grundschule wechseln?
ich habe 2 Kinder auf der Förderschule. Der Große ist in der 6. Klasse und hatte nun im Zeugniss einen Durchschnitt von 2,9. Meine Tochter ist in der 3. Klasse und hat einen Durchschnitt von 2,6. Beim Sohn bin ich drann, daß er ab der 7. Klasse dann ins Gehörloseninstitut geht, weil er sehr große Schwierigkeiten hat in der Klasse. Die Tochter würde ich gerne in die Regelschule schicken, da ich denke, daß sie diese auch schafft. Ich habe das Gefühl, daß die FS die Kinder absolut nicht rauslassen will. Was kann man da tun? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt?
2 Antworten
Du kannst einen Probeunterricht von mehreren Wochen in der Grundschule beantragen. Dann kann man sehen, ob sie den Leistungsansprüchen gewachsen ist. Das kann Dir auch nicht verweigert werden. Beantrage den Probeunterricht schriftlich, notfalls beim zuständigen Schulamt.
Förderschulen sind verpflichtet mindestens jährlich zu prüfen, ob das Kind noch Förderbedarf hat oder einen anderen Bedarf hat; bei der Zeugniserstellung geschieht dies.
Bei einer Schule für Lernen werden andere Anforderungen an das Kind gestellt, als in der Regelschule, ebenso bei geistiger Entwicklung.
Wenn das Kind Sprache, körperliche und motorische Entwicklung oder soziale und emotionale Entwicklung als Schwerpunkt hat, werden die Kinder oft zielgleich zur Regelschule gefördert.
Bei Kindern mit dem Schwerpunkt Hören oder Sehen kann auch zielgleiche Förderung bestehen, wenn nicht weitere Förderaspekte mit berücksichtigt werden müssen.
Seit dem Deutschland der UN-Konvention zur "Inklusion" beigetreten ist, können Eltern den Wechsel zur Regelschule fordern.
Es ist aber sicher stets besser gemeinsam mit der Schule, die das Kind besucht und der möglichen Regelschule und der Schulaufsicht zu sprechen.
Schließlich sollte das Kind an der richtigen Schule gefördert werden, wo die Leistungen und das Umfeld stimmen: das Kindeswohl immer im Blick halten.
Wenn die Schule (Klassenlehrer, Schulleitung) keine Gesprächsbereitschaft zeigen, muss die Schulaufsicht (Schulrat, Schulamt) sich darum kümmern.
Bei der Stadt oder beim Kreis gibt es auch Inklusionsbeauftragte, die als Anwalt des Kindes mithelfen, eine passende Schule zu finden. Das Jugendamt muss unter Umständen einen Integrationshelfer stellen, der dem Kind den Wechsel in die Regelschule erleichert.
danke. das werde ich dann am Montag gleich erledigen.