Wann ist eine islamische Eheschließung gültig?
Ich habe eine heikle Diskussion mit einer Freundin, über dieses Thema. Meine Freundin meint, eine Eheschließung ist nur dann gültig im Islam, wenn man zuvor Standesamtlich geheiratet hat, d.h. wenn man nur zum Imam geht und eine Ehevertrag abschließt, es immer noch Zina ist. Ich jedoch bin überzeugt, dass laut dem Islam, man nur zum Imam mit 2 Zeugen hingehen muss.
ich hoffe auf Rat (am besten mit Belegen)
mfg
3 Antworten
Im Islam gibt es nur eine Eheschließung, die ist entweder gültig, oder eben nicht.
Die Imam-Ehe, bzw Islamische Ehe wird zusätzlich zur Standesamtlichen Eheschließung vollzogen, weil diese nicht zwangsläufig alle islamsichen Voraussetzungen für eine Ehe erfüllt.
Daher ist es auch aus islamischer Sicht unerheblich, ob vorher eine Standesamtliche Ehe stattgefunden hat.
Ah so tut mir leid hast du ja gesagt. Hab mich in Wort verlesen
Man braucht keinen Imam für die Islamische Eheschließung. Wenn also 2 männliche Zeugen da sind und es kein islamsiches Hindernis für die Ehe gibt, ist die Ehe gültig. Zumindestens nach der Hanafitischen Rechtsschule, da kann die Frau selbstständig ihre Ehe schließen.
Aber ansonsten ist es natürlich empfehlenswert, die Standesamtliche Ehe zu vollziehen, dass war aber nicht die Frage, es geht um die Gültigkeit der Ehe.
Man muss nicht standesamtlich heiraten und nur die islamische Ehe zählt.
Der Wali von der Frau muss für die Ehe zustimmen genauso wie die Kandidaten die heiraten möchten. Zusätzlich gibt es dann noch Zeugen. Bei katb kitab ist die Ehe erst endgültig vollzogen wenn man Geschlechtsverkehr hatte. D.h. wenn man noch nicht miteinander geschlafen hat kann man sich sehr einfach wieder trennen.
Höre ich zum ersten Mal, wenn ich danach google, kommen nur Schiitische Seiten. Kannst du eine Quelle dazu nennen?
Das einzige, was ich in dem Bezug kenne, ist, wenn 2 Leute mit 3 Talaq geschieden sind, sodass sie nicht wieder heiraten kann, dass dann die Frau zwischendurch verheiratet gewesen sein muss und auf GV hatte, damit das ursprüngliche Paar wieder heiraten kann.
Wo aber ansonsten von diesem "Kennenlernen" der Sinn ist, erschließt sich mir nicht. Man kann sich doch genauso auch nach dem ersten GV scheiden lassen...
hmm wie ich schon meinte hab ich nicht so viel Wissen darüber aber könnte sein. Eine Scheidung muss begründet sein und ist auch nicht so einfach während man bei katb kitab ganz normal auseinandergeht.
habe leider nicht viel Wissen darüber jedoch macht man das sowie ich es verstanden hab wenn man erstmals gucken möchte, ob man überhaupt miteinander leben kann. Man lebt dann wie ein Ehepaar nur halt ohne Geschlechtsverkehr und wenn man Geschlechtsverkehr hat, wird die Ehe vollzogen. Wenn es nicht passen sollte, kann man ganz simpel auseinandergehen.
Also mit der Gültigkeit hat das nichts zutun. In der Regel traut dich aber ein Imam nur, wenn du auch standesamtlich verheiratet bist. Hier in Deutschland wollen sie dann eure Eheurkunde sehen. Im Islam ist das aber keine Voraussetzung.
Es war eine zeit lang gesetzlich verboten, sich religiös trauen zu lassen, bevor man Standesamtlich verheiratet ist. Das Gesetz gibt es nicht mehr, viele Moscheen halten sich immer noch dran, vor allem wenn fremde Leute heirate wollen
Das die Islamische Eheschließung nicht anerkannt wird, wenn man nicht Standesamtlich heiratet, weiß ich. Es geht hier lediglich um die Vorschriften des Islams, nicht des Staates.
Nein, im Islam ist es keine Vorschrift. Lese bitte meinen letzten Satz.
Die Islamische Voraussetzungen für eine Eheschließung ist, dass man zu einem Imam geht, und das mit 2 bzw 4 Zeugen, wenn es sich um Frauen handelt, damit diese die Eheschließung bezeugen. Die standesamtliche Eheschließung wird empfohlen, da es leider junge Menschen gibt, die es ausnutzen, dass man sich mit Leichtigkeit vermahlen kann. Aber die staatlichen Gesetze sind ein Produkt der Menschen und nicht mit der Religion zu vergleichen, vor allem wenn es sich um Gesetze eines nicht islamischen Landes handelt.