Wann Erste Hilfe Kurs weglassen?

7 Antworten

Du kannst den Erste Hilfekurs auslassen, wenn du Nachweisen kannst, dass du auf deiner Arbeit regelmäßig zur ersten Hilfe Weiter und Fortbildung warst

einfach nur die Tatsache das du einen Medizinischen Beruf hast, reicht nicht aus

Dazu steht in § 19 der Fahrerlaubnisverordnung:

(3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer

  1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
  2. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
  3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold vorlegt.

Wenn deine "Ausbildung in der Zahnmedizin" bedeutet, dass du ein Zeugnis als zahnmedizinischer Assistent vorlegen kannst, brauchst du demnach keine EH-Teilnahmebescheinigung zu erbringen.

Ich verstehe allerdings nicht, inwiefern es wehtut den EH-Kurs einfach nochmal zu machen.

Das gilt nur wenn du ein aktuelles Zertifikat nachweisen kannst.

dann hast du bestimmt eine Bescheinigung darüber