wann darf sich eine Frau im Islam scheiden lassen?

7 Antworten

Hallo, ich hoffe, du bist auch standesamtlich verheiratet. Sonst entgehen dir einige Vorteile.

!. Islamische Scheidung.

Du brauchst die Erlaubnis deines Mannes. Er muss zustimmen. Er kann sich aber jederzeit scheiden lassen.

Wenn er nicht zustimmt, kannst du zu deinem Imam gehen und ihn um Hilfe bitten.

Es zählen aber nur islamsiche Gründe. Zum Beispiel wenn er fremd geht, aber das zu beweisen wird schwer sein. Gewalt in der Ehe ist kein Scheidungsgrund.

  1. Staatliche Scheidung.

Du kannst dich nach einem Trennungsjahr ohne Zustimmung deines Mannes scheiden lassen.

Du bekommst die Hälfte der Renenanteile die dein Mann während eurer Ehe einbezahlt hat auf dein Rentenkonto gut geschrieben.

Du bekommst die Hälfte seines Vermögens, ausser den Werten die er mit in die Ehe brachte.

Du kannst unter Umständen Unterhalt zugesprochen bekommen wenn du Kinder hast. Und zwar für dein Kind und für Dich, falls es nochso klein ist, dass du nicht arbeiten gehen kannst oder du mehrere Kinder hast.


Easygoing775  30.07.2023, 09:35

Auch islamisch geschlossene Ehen werden nach deutschem Scheidungsrecht gescheden. Massgebend ist der Aufenthaltsort der Eheleute.

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Easygoing775  30.07.2023, 10:06
@Guardianangel1

Entscheidend ist der gewoehnliche Aufenthalt der Beteiligten bei Einleitung des Scheidungs­ver­fahrens. Dies ist hier in DE. Fuer die Scheidung darf allerdings im Ehevertrag nicht das islamische Scheidungsrecht vereinbart worden sein.

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Das islam.

 kennt verschiedene Formen der S. Die bekannteste ist die einseitige Verstoßung (arab. ṭalāq) der Ehefrau durch den Ehemann. Wird die entsprechende Formel «ich verstoße dich» ein- oder zweimal ausgesprochen, kann die Versto­ßung vom Ehemann unter bestimmten Bedingungen zurückgenom­men werden, eine dreimalige Wiederholung ist jedoch endgültig und verbietet die unmittelbare Wiederverheiratung des Paares. Um Missbrauch einzudämmen, ist es üblich, dass der Ehemann bei der Eheschließung nur einen Teil des Brautpreises (Interner Link:

Ehe) auszahlt: Nach der Verstoßung ist unverzüglich der ausstehende Betrag fällig. Das Recht der Verstoßung hat die Ehefrau nicht. Sie kann sich von ihrem Mann in gegenseitigem Einvernehmen trennen (arab. khulʿ), wobei beide Ehepartner auf gegenseitige Ansprüche verzichten, speziell die Frau auf den ausstehenden Teil ihres Brautpreises. Darüber hinaus kann die Ehefrau die richterliche Trennung (arab. tafrīq) beantragen, wenn der Ehemann seine materiellen Pflichten ihr gegenüber nicht erfüllt oder unfruchtbar ist. Nach der S. unterliegt die Frau einer zumeist dreimonatigen Wartezeit, in der sie nicht heiraten darf, wohl aber von ihrem Mann Unterhalt empfängt. Auch heute noch orientiert sich das Scheidungsrecht in vielen islam.

Woher ich das weiß:Hobby – Wo nicht weiser Rat ist geht das Volk unter Sprüche 11, 14

Ani2003  30.07.2023, 09:34

Wasn für materielle Pflichten?

Dach überm Kop?

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Agnos2  30.07.2023, 09:37
@Ani2003

Was steht mir nach der Scheidung an Unterhalt zu?

In den meisten Fällen stehen dem Unterhaltsberechtigten 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens (Altersvorsorge, Arbeitskosten werden u.a. abgezogen) als nachehelicher Unterhalt zu. Die Differenz zu den Eigeneinkünften wird abgezogen.

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Ani2003  30.07.2023, 09:39
@Agnos2

Gilt das auch fürs Reich wenn man König ist?

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Agnos2  30.07.2023, 09:43
@Ani2003

In Islamischen Ländern gilt wohl eine andere Regelung.

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Die Ehefrau muss, zusammen mit zwei männlichen Zeugen, ihren Mann inflagranti beim Fremdgehen erwischen.

Der Ehemann sagt dreimal „Ich verstoße Dich“ zu seiner Frau und ist glücklich geschieden.

Giwalato

Alles Lob gebührt Allah..

Die erlaubte Scheidung ist, dass der Mann sich von seiner Frau ein Mal scheiden lässt (die Scheidung ausspricht), wenn sie sich im reinen Zustand befindet und er mit ihr darin keinen Geschlechtsverkehr hatte, oder sie schwanger ist. Diese Scheidung kommt so, gemäß der Übereinstimmung der Gelehrten, zustande.

Was die Scheidung in der Periode oder im reinen Zustand, in dem man mit ihr Geschlechtsverkehr hatte, angeht, so findet dieser nach der Mehrheit der Gelehrten statt, nach einigen Gelehrten aber nicht.

Siehe die Antwort auf die Fragen Nr. 72417 und Nr. 106328.

Zweitens:

Über die Scheidung während der Wut gibt es detaillierte Erklärungen und Meinungsverschiedenheiten. Richtig aber ist, dass sie nicht stattfindet, wenn die Wut so groß ist, dass derjenige dann nicht weiß, was er sagt, oder dass die Wut so stark ist, dass sie es ist, die den Ehemann dazu bringt, die Scheidung auszusprechen, obwohl er sich nicht scheiden gerlassen hätte, wenn er nicht wütend wäre. Im Gegensatz zur normalen, schwachen Wut, denn die Scheidung findet mit ihr statt.

Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 45174.

Drittens:

Wenn der Mann seiner Frau sagt: „Du bist geschieden“, oder: „sie ist geschieden“, oder: „Ich habe mich von dir scheiden lassen (Vergangenheit)“, oder: „Du bist eine geschiedene Frau“, so ist all dies eine klare Scheidung und trifft ein und man muss dafür keine (extra) Absicht fassen.

Man muss aber nicht sagen: „Ich habe dir die Scheidung gegeben.“

Wenn er aber sagt: „Ich lasse mich von dir scheiden“, dann ist dies eine wahrscheinliche Formel, da die arabische Präsensform sowohl die Gegenwart als auch die Zukunft beinhaltet. Wenn man also die Gegenwart meint, also: „Ich lasse mich jetzt scheiden“, dann findet die Scheidung statt. Doch wenn man die Zukunft meint, dann ist dies eine Drohung, und die Scheidung trifft nicht ein, bis man sich wiederholt und die Scheidung ausspricht.

Man muss dies in der Sprache jedes Sprechenden beachten.

Viertens:

Wenn der Ehemann sagt: „Du bist Scheidung“, so gibt es hier eine Meinungsverschiedenheit, ob sie so klar ist, dass sie ohne Absicht eintrifft, oder eine Umschreibung ist, in der die Scheidung nur eintrifft, wenn man die Absicht dafür fasst.

Die Mehrheit der Hanafiten, Malikiten und Hanbaliten sind der Meinung, dass sie klar ist.

Ibn Qudama -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Wenn er sagt: „Du bist die Scheidung“, so sagte Al-Qadhi: „Die Überlieferungen von Ahmad unterschieden sich nicht dahingehend, dass die Scheidung dadurch eintrifft, ob er nun die Absicht dafür gefasst hat oder nicht.“ Dieser Meinung waren auch Abu Hanifa und Malik. Die Gefährten Asch-Schafi'is hatten jedoch zwei Meinungen.

Erstens: Das es nicht klar ist, da es ein Verbalsubstantiv ist. Und bestimmte Dinge werden nicht mit dem Verbalsubstantiv beschrieben, außer als Metapher.

Zweitens: Dass „Scheidung“ (Talaaq) ein klares Wort ist und keiner Absicht bedarf, wie jemand, der danach handelt. Dies wird in ihrer Tradition angewendet.“

Aus „Al-Mughni“ (7/387).

Er sagte auch in „Al-Furu'“ (5/395):

„In „Al-Wadhih“ heißt es: „Anti Talaaq“ (Verbalsubstantiv, unbestimmt) ist wie „Anti At-Talaaq“ (Verbalsubstantiv, bestimmt). Und die Bedeutung findet man in „Al-Intisar“.“

Ad-Dardir sagte in „Asch-Scharh As-Saghir“ (2/559):

„„Die klare Aussage“, wodurch sich der Schutz löst, auch wenn man dies nicht beabsichtigt, wenn man das Wort „Scheidung“ ausspricht. Das ist, wie wenn man sagt: „Ich muss mich scheiden lassen“, oder: „Du bist die Scheidung“, etc., dasselbe gilt für den unbestimmten (unbestimmten) Ausdruck. Und egal ob man es (das Wort Talaaq/Scheidung) als Subjekt oder Prädikat ausspricht, oder nicht (so wird die Scheidung eintreffen), da es impliziert wird und das Implizierte gilt als bestätigt."

Siehe: „Al-Bahr Ar-Raa'iq“ (3/279).

Die Schafi'iten sind, nach der authentischeren Überlieferung, der Meinung, dass es eine Umschreibung ist.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Minhaj“:

„Die klare Aussage der Begriffe „At-Talaaq“ (Scheidung), „Al-Firaaq“ (Trennung) und „As-Saraah“ (Gehen lassen) ist, gemäß der bekannten Meinung, wie wenn man sagt: „Tallaqtuki“ (Ich habe mich von dir scheiden lassen), „Anti Taliq/Mutallaqa“ (du bist geschieden) und „ya Taliq“ (o du Geschiedene), und nicht: „Anti Talaaq/At-Talaaq“ (du bist die Scheidung), nach der richtigeren Meinung.“

Ar-Ramli sagte in seiner Erläuterung: „ … „du bist Scheidung (unbestimmt)“ und „die Scheidung (bestimmt), nach der richtigeren Meinung“, sind Umschreibungen dafür, wie wenn man sagt: „Wenn du dies und jenes tust, dann ist es deine Scheidung“, so wie es klar ist, da der Verbalsubstantiv nicht für Bestimmtes genutzt wird, außer in seltenen Fällen.“

Aus „Nihaya Al-Muhtaj“ (6/428).

Es besteht kein Zweifel, dass das Wort „Talaaq“, oder „At-Talaaq“, ohne „Anti“, schwächer ist als wenn man sagt: „Anti Talaaq“ oder „Anti At-Talaaq“. Dies scheint auch eine Umschreibung zu sein.

Wenn du demnach gesagt hast: „Talaaq“, oder „At-Talaaq“, so wie es aus deiner Frage verstanden wird, und damit die Scheidung beabsichtigst, trifft die Scheidung ein, und wenn du es nicht beabsichtigt hast, dann trifft sie nicht ein.

Fünftens:

Man sollte wissen, dass die meisten Situationen der Scheidung aus Wut, Beengung und Ausrastern entstehen, nicht aus Freude oder mit einer offenen Brust. Wenn sich nun der Ehemann von seiner Frau scheiden lässt, in einem Zustand der Wut, bedeutet es nicht, dass die Scheidung nicht eintrifft, so wie viele Menschen meinen, außer, wenn die Wut einen Punkt erreicht, in dem man nicht wahrnimmt, was man sagt, oder sich selbst nicht beherrscht, so dass ungewollte Worte rauskommen. Nach Übereinstimmung der Gelehrten trifft diese Scheidung nicht ein.

Wenn die Wut aber so stark ist, dass man diesen Punkt nicht erreicht, in dem man sein Gefühl und seine Wahrnehmung verliert, jedoch ist sie so stark, dass man sich nicht kontrollieren kann, und man fühlt sich zur Scheidung gedrängt, so ist die Mehrheit der Gelehrten der Meinung, dass diese Wut das Eintreffen der Scheidung nicht verhindert.

Einige sind aber der Meinung, dass es das Eintreffen der Scheidung trotzdem hindert. Dies sagten Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- und sein Schüler Ibn Al-Qayyim. Und dies ist, so Allah will, die stärkere Meinung.

Wir haben eher auf die Meinung der Mehrheit hingewiesen, damit der Fragende und der Leser die Gefahr über das Aussprechen der Scheidung, unter anderem im Zustand der Wut, wahrnehmen, und dass das Haus zerstören kann, sich selbst und der Familie schadet, nur aufgrund seiner Hast und einem Ausrutscher. Wir bitten Allah um Vergebung und Wohlbefinden.

Siehe über die Erklärung dessen die Antwort auf die Fragen Nr. 45174, Nr. 82400 und Nr. 160830.

Jedenfalls muss der Diener sich davor hüten, zu hastig und locker in der Anwendung der Scheidungsbegriffe zu sein, als Schutz für sein Heim und seine Familie.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: https://islamqa.info/ge/answers/263228/wenn-er-seiner-frau-sagt-scheidung-oder-du-bist-scheidung

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

Sobald eine Misshandlung vorliegt oder das Verhalten des Ehemannes nicht mehr mit dem Islam vereinbar ist, oder sie ihren Islam seiner wegen nicht mehr richtig nachgehen kann. Streitigkeiten und Sehnsucht sind kein Grund. Es sei, beide sind einverstanden.

Häufige Beispiele:

Wenn der Mann nicht arbeitet, weil er faul ist, ist dies ein Scheidungsgrund, da er verpflichtet ist, eigenständig für die Frau zu sorgen. Es sei denn, er findet wirklich keine Arbeit, dann könnte es geduldet werden.

Wenn der Mann Alkohol trinkt oder Drogen nimmt, Glückspiele betreibt etc, bist du verpflichtet, dich von ihm fernzuhalten.

Ein Beispiel für Kriminalität wäre, wenn der Mann mit Drogen dealt, klaut oder andere Menschen misshandelt.

Wenn der Mann seine Frau betrügt, ist dies ebenfalls ein Scheidungsgrund, da Sex ohne Ehe im Islam verboten ist und als großes Haram gilt. Viele Imams haben auch in solchen Fällen Scheidungen abgesegnet.

Wenn der Mann für 4 Monate entfernt lebt oder sich an einem entfernten Ort befindet, kann dies ebenfalls ein Grund für eine Scheidung sein.

Und so weiter